Erstellt am 22.08.2008 um 11:37 Uhr von carrie
@see-see
Das mag ja alles sein. Aber als AG würde mir das rellativ egal sein, ob die Kollegen dort oft weg gehen. Man kann doch die Kosten für Freizeitvergnügen nicht auf den AG abwälzen.
Wenn ich z. B. in einer Firma ohne Kantine arbeite, kann ich ja auch nicht einen Pizzaservice kommen und mir vom AG die Kosten erstatten lassen, weil es dort nichts zu Essen gibt. Dann muss man sich eben Stullen mitbringen!
Erstellt am 22.08.2008 um 11:49 Uhr von see-see
Ja Super klasse, Carrie!
Weil ich in einem Hotelzimmer auch die Möglichkeit einer "Normalen Lebensführung" habe!!! Mal abgesehen vom Kühlschrank, den ich bräuchte, um mir Stullen herzurichten! Und in Moskau kommt man mit dem Geld höchstens zu einem Teller Borschtsch HHmmm, lecker! Und normalerweise nehme ich zum Arbeitsplatz essen mit, das ich mir zuhause selbst zubereitet habe. Das geht im Hotel wohl schleche, oder? Das hat doch nix mit Freizeitvergnügen zu tun. Die Kollegen möchten vom Arbeitgeber lediglich eine vernünftige Lebenshaltung ermöglicht bekommen und nicht draufzahlen müssen, wenn sie normal leben wollen. Dass nicht ersetzt werden muss, was zuhause auch anfällt, ist ja klar. Vielleicht gibt es ja so eine Art Entschädigungsgeld....???? Im Beamtenrecht gibt es ja auch das Trennungsgeld, z.B.
Erstellt am 22.08.2008 um 11:59 Uhr von carrie
@see-see
Das war doch gar nicht böse gemeint und es war nur ein vergleichbares Beispiel. Ich verstehe schon, dass das eine blöde Situation ist.
Leider habe ich auch nichts konkretes gefunden, es wird dir bestimmt noch jemand eine bessere Auskunft geben.
Erstellt am 22.08.2008 um 12:17 Uhr von w-j-l
Der AG kann natürlich auch gegen Nachweis die tatsächlichen Kosten (abzüglich einer Pauschale als Eigenanteil für den "üblichen" Aufwand der heimischen Lebensführung) erstatten.
Ob das dann steuerfrei geht, das weiß ich nicht, in jedem Falle aber ist das nicht "illegal".
Möglicherweise kann man aber steuerlich den Eigenaufwand und die Erstattung des Arbeitgebers gegenrechnen.
Erstellt am 22.08.2008 um 12:30 Uhr von ridgeback
@see-see,
nach den Lohnsteuer-Richtlinien in meinen Unterlagen, liegt der Pauschbetrag für Moskau, bei mindestens 24 Stunden = 48,- Euro und für Übernachtung bei 135,- Euro
Erstellt am 22.08.2008 um 14:00 Uhr von w-j-l
ridgeback,
aber eben nur, wenn der AG Pauschal bezahlt. Ich meine das gilt nicht, bei Erstattung nach Aufwand.
Erstellt am 22.08.2008 um 14:12 Uhr von ridgeback
@w-j-l,
aus see-see´s Beitrag kann ich nicht erkennen, dass es sich um eine nach "Aufwand" Erstattung handelt.
Nach meiner Ansicht erhalten die MA 36 Euro pauschal.
Erstellt am 22.08.2008 um 14:15 Uhr von see-see
@ ridgeback: wo kann ich denn die Auflistung der verschiedenen Auslands-Sätze finden? Meine Kollegen bekommen immer den gleichen Satz, egal, welches Ausland...
@ w-j-l: Ein Einzelnachweis des tatsächlichen Verpflegungsmehraufwands ist nicht mehr zulässig - jedenfalls nicht steuerfrei.
Erstellt am 22.08.2008 um 14:36 Uhr von w-j-l
see-see,
gut, wußte ich nicht.
Kann aber, falls der AG es zuläßt, trotzdem interessanter sein, als die Pauschale.
ridgeback,
see-see hat aber auch gefragt, was man machen kann.
Erstellt am 22.08.2008 um 14:37 Uhr von ridgeback
@see-see,
die Auflistung über die meisten Länder hat mir unser Personalchef überlassen.
Wieweit diese in den Lohnsteuer-Richtlinien aufgelistet sind,
kann ich Dir nicht sagen.
Erstellt am 22.08.2008 um 20:40 Uhr von Efaienaerbeer
48 Euro gilt nur für Moskau, Russ. Föderation und St. Petersburg sind 36 Euro. Hier die Liste:
http://www.offizz.de/geschaeftsreise/spesen/gr_spesen.html