Zulässiger Verpflegungsmehraufwand ist nicht kostendeckend.
Hallo. Unsere Kollegen erhalten bei Auslandseinsätzen die steuerfreien 36 Euro pro Tag vom AG erstattet. Jedoch reicht diese Summe in manchen Ländern nicht, und die Kollegen zahlen drauf. Was kann man "drehen" (legal natürlich), dass die betroffenen Kollegen einen Ausgleich erhalten. Es ist ja auch so, dass man abends nicht immer im Hotelzimmer sitzen will und deshalb viel häufiger weg geht, als zuhause bei der Familie und so höhere Kosten entstehen als zuhause (so die Argumentation der Kollegen - nachvollziehbar, aus meiner Sicht).
Community-Antworten (11)
22.08.2008 um 13:37 Uhr
@see-see Das mag ja alles sein. Aber als AG würde mir das rellativ egal sein, ob die Kollegen dort oft weg gehen. Man kann doch die Kosten für Freizeitvergnügen nicht auf den AG abwälzen. Wenn ich z. B. in einer Firma ohne Kantine arbeite, kann ich ja auch nicht einen Pizzaservice kommen und mir vom AG die Kosten erstatten lassen, weil es dort nichts zu Essen gibt. Dann muss man sich eben Stullen mitbringen!
22.08.2008 um 13:49 Uhr
Ja Super klasse, Carrie!
Weil ich in einem Hotelzimmer auch die Möglichkeit einer "Normalen Lebensführung" habe!!! Mal abgesehen vom Kühlschrank, den ich bräuchte, um mir Stullen herzurichten! Und in Moskau kommt man mit dem Geld höchstens zu einem Teller Borschtsch HHmmm, lecker! Und normalerweise nehme ich zum Arbeitsplatz essen mit, das ich mir zuhause selbst zubereitet habe. Das geht im Hotel wohl schleche, oder? Das hat doch nix mit Freizeitvergnügen zu tun. Die Kollegen möchten vom Arbeitgeber lediglich eine vernünftige Lebenshaltung ermöglicht bekommen und nicht draufzahlen müssen, wenn sie normal leben wollen. Dass nicht ersetzt werden muss, was zuhause auch anfällt, ist ja klar. Vielleicht gibt es ja so eine Art Entschädigungsgeld....???? Im Beamtenrecht gibt es ja auch das Trennungsgeld, z.B.
22.08.2008 um 13:59 Uhr
@see-see Das war doch gar nicht böse gemeint und es war nur ein vergleichbares Beispiel. Ich verstehe schon, dass das eine blöde Situation ist. Leider habe ich auch nichts konkretes gefunden, es wird dir bestimmt noch jemand eine bessere Auskunft geben.
22.08.2008 um 14:17 Uhr
Der AG kann natürlich auch gegen Nachweis die tatsächlichen Kosten (abzüglich einer Pauschale als Eigenanteil für den "üblichen" Aufwand der heimischen Lebensführung) erstatten.
Ob das dann steuerfrei geht, das weiß ich nicht, in jedem Falle aber ist das nicht "illegal".
Möglicherweise kann man aber steuerlich den Eigenaufwand und die Erstattung des Arbeitgebers gegenrechnen.
22.08.2008 um 14:30 Uhr
@see-see, nach den Lohnsteuer-Richtlinien in meinen Unterlagen, liegt der Pauschbetrag für Moskau, bei mindestens 24 Stunden = 48,- Euro und für Übernachtung bei 135,- Euro
22.08.2008 um 16:00 Uhr
ridgeback, aber eben nur, wenn der AG Pauschal bezahlt. Ich meine das gilt nicht, bei Erstattung nach Aufwand.
22.08.2008 um 16:12 Uhr
@w-j-l, aus see-see´s Beitrag kann ich nicht erkennen, dass es sich um eine nach "Aufwand" Erstattung handelt. Nach meiner Ansicht erhalten die MA 36 Euro pauschal.
22.08.2008 um 16:15 Uhr
@ ridgeback: wo kann ich denn die Auflistung der verschiedenen Auslands-Sätze finden? Meine Kollegen bekommen immer den gleichen Satz, egal, welches Ausland...
@ w-j-l: Ein Einzelnachweis des tatsächlichen Verpflegungsmehraufwands ist nicht mehr zulässig - jedenfalls nicht steuerfrei.
22.08.2008 um 16:36 Uhr
see-see, gut, wußte ich nicht.
Kann aber, falls der AG es zuläßt, trotzdem interessanter sein, als die Pauschale.
ridgeback, see-see hat aber auch gefragt, was man machen kann.
22.08.2008 um 16:37 Uhr
@see-see, die Auflistung über die meisten Länder hat mir unser Personalchef überlassen. Wieweit diese in den Lohnsteuer-Richtlinien aufgelistet sind, kann ich Dir nicht sagen.
22.08.2008 um 22:40 Uhr
48 Euro gilt nur für Moskau, Russ. Föderation und St. Petersburg sind 36 Euro. Hier die Liste: http://www.offizz.de/geschaeftsreise/spesen/gr_spesen.html
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