Anreise außerhalb persönlicher Arbeitszeit
Hallo zusammen,
Zunächst ein Mal folgendes: Meine regelmäßige Arbeitszeit ist zwischen 12:00 und 22:00 Uhr, wir haben eine "7-Tage-Woche" (bzw. ist es möglich, an jedem Tag zu arbeiten, auch sonntags - also natürlich mit einem freien Tag in der Woche). Wir haben an einem Montag eine Betriebsräteversammlung, die um 12 Uhr startet. Ich habe eine 5,5stündige Zugfahrt vor mir. Der Arbeitgeber hat die Kosten für eine Hotelübernachtung abgelehnt und fordert mich auf, am morgen - also ab 6 Uhr, 6 Stunden außerhalb meiner Arbeitszeit - die Reise anzutreten. Mein Plan war es, die Reise am Vorabend (während meiner Arbeitszeit) anzutreten.
Zwar soll der BR kostendeckend agieren, ich sehe hier aber eine Zumutbarkeit. Der Arbeiitgeber ist der Ansicht, er könne die Zumutbarkeit definieren und nicht das jeweilige BR Mitglied.
Hat der Arbeitgeber in so einem Fall auch die Kosten für die Hotelübernachtung zu decken?
PS: Der eigentliche Witz ist ja, zuvor gab es eine Bestätigung über Anreise am Vorabend.. Ein paar Tage später revidierte der Arbeitgeber dies und kündigte an, die Hotelnacht zu stornieren und mein Ticket zu erstatten, falls ich schon gebucht habe - durch die beiden Stornierungen kommen so hohe Kosten zustande, die die Hotelnacht schon längst kostendeckend gemacht hätte....
Danke und Viele Grüße
Community-Antworten (14)
20.01.2022 um 17:10 Uhr
Die Notwendigkeit einer Hotelübernachtung sehe ich nicht. Betriebsratstätigkeit, die betriebsbedingt außerhalb der persönlichen Arbeitszeit anfällt, muss vergütet werden. Um die Ruhezeit einzuhalten musst du eben am Vortag früher nach Hause gehen.
20.01.2022 um 17:16 Uhr
Zur Einhaltung der Ruhezeit muss ich am Vortag anreisen, aber auf meine Kosten? Das wäre ja ein Widerspruch.
20.01.2022 um 17:19 Uhr
"Um die Ruhezeit einzuhalten musst du eben am Vortag früher nach Hause gehen."
Sehe ich nicht so. Die Reise im Zug ist keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Demnach ist das "am Tag vorher früher gehen" nicht angezeigt.
"Zur Einhaltung der Ruhezeit muss ich am Vortag anreisen, aber auf meine Kosten? Das wäre ja ein Widerspruch."
Da hast Du wohl etwas falsch verstanden. Catweazle meinte, Du dürftest am Arbeitstag vorher früher nach Hause gehen. Weil sonst die Ruhezeit 22 Uhr bis morgens um 6 Uhr nicht ausreicht. Wie oben erklärt, ist mMn die Reise aber keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Demnach wäre die Ruhephase nicht bis 6 Uhr zu erbringen, sondern bis 12 Uhr.
20.01.2022 um 18:25 Uhr
Ich würde sagen Bahnticket und Hotelkosten müsste der AG übernehmen. Die Reisezeit ist keine Arbeitszeit. https://openjur.de/u/599251.html
20.01.2022 um 18:44 Uhr
ob die Reisezeit tatsächlich komplett keine Arbeitszeit ist, hängt davon ab wie lange das anschließende Seminar dauert. Weil ihm darf ja auch kein Nachteil durch die Wahrnehmung der BR-Tätigkeit entstehen, was dazu führen kann, das ein Teil der Reisezeit quasi als AZ zu werten ist, damit er seine normale tägliche AZ vollbekommt.
20.01.2022 um 18:46 Uhr
Bei der Vergütung der Arbeitszeit ist der Arbeitgeber relativ entspannt, mir ging es eher darum, ob er mir vorschreiben kann, wann ich zu reisen habe und wer die Zumutbarkeit definiert.
20.01.2022 um 18:49 Uhr
@Dummerhund
Falscher Link? Oder was soll der zeigen? Das der AG die Fahrtkosten zahlen muss, ist soweit glaube ich unstreitig.
20.01.2022 um 19:16 Uhr
Genau, es geht lediglich darum, was als zumutbar gilt und wer das festlegt.
Der Arbeitgeber erstattet die Fahrtkosten und die Arbeitszeit. Nur eben streitet er sich um die Hotelübernachtung und verlangt eine Anreise am Morgen. Für mich unzumutbar, da ich eigentlich Sonntagabend bis 22 Uhr arbeiten muss. Wenn ich Sonntag anreisen würde, wäre ich auch in meiner Arbeitszeit gefahren.
20.01.2022 um 19:18 Uhr
@Celsetro Heute war der Links so wohl schon gewollt. Wollte das mit der Fahrtkosten nur noch mal dar legen.
20.01.2022 um 19:55 Uhr
@Betriebsrat2022 Möchte hier auch noch mal Nachfragen wann die Betriebsräteversammlung überhaupt beginnt? Wie sieht das mit der Rückreise aus? Wann und um welche Uhrzeit musst du dann wieder arbeiten?
20.01.2022 um 21:42 Uhr
"Möchte hier auch noch mal Nachfragen wann die Betriebsräteversammlung überhaupt beginnt?"
Laut Startpost:
"Wir haben an einem Montag eine Betriebsräteversammlung, die um 12 Uhr startet."
"Wie sieht das mit der Rückreise aus? Wann und um welche Uhrzeit musst du dann wieder arbeiten?"
Gehe davon aus "Rückreise nach der Versammlung und arbeiten am nächsten Tag um 12 Uhr".
21.01.2022 um 04:30 Uhr
Veranstaltung bis Mittwochabend 18:00 geplant, Abreise dann am gleichen Tag, ja (wäre dann 9h Versammlung + 5h Abreise), Arbeiten dann am Folgetag ab 12:00 Uhr
21.01.2022 um 08:56 Uhr
Bei Anreise mit dem Zug könnte der Arbeitgeber durchaus Recht haben, dass du nicht schon am Sonntag anreisen sollst. Inwiefern die Reisezeit als Arbeitszeit zu werten ist, hängt halt auch davon ab, was du in der Reisezeit machst. Ich habe mich dann immer auf die anstehende Sitzung vorbereitet.
Wir hatten ähnliche Probleme bei KBR-Sitzungen. Die Tage waren schier endlos. Wir haben dann gemeinsam entschieden, immer erst um 13 Uhr zu beginnen und am Folgetag um 12:00 zu beenden. In dem Fall war alles zumindest bezahlte Zeit und der Start am nächsten Tag in der Firma noch erträglich.
Bei uns gibt es zusätzlich aber tarifliche Einschränkungen für Dienstreisen, so dass der Reisetag in Summe nicht 12 Stunden überschreiten darf.
21.01.2022 um 11:41 Uhr
" Bei uns gibt es zusätzlich aber tarifliche Einschränkungen für Dienstreisen, so dass der Reisetag in Summe nicht 12 Stunden überschreiten darf."
Genau darauf wollte ich hinaus, da es sowas in einigen Betrieben gibt. Bei uns war es zu KBR Sitzungen so. Montags ca 5 Std Anreise. Anschließend noch Begrüßungsrunde und gemeinsames essen gehen. So das Arbeitszeit voll war. Dienstag und Mittwoch Sitzung, jeweils mit gemeinsamen Arbeitsessen. Zurück dann erst Donnerstags. Jeder ins örtl. BR Büro und Sachen sortiert und AZ war voll. Wir haben also alles voll Vergütet bekommen, durften aber tägl. nicht über eine gewisse Stundenzahl hinaus kommen.
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