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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

@Kölner und alle im TVöD - welche Unterlagen müssen dem BR zur Beurteilung der korrekten Eingruppierung vorliegen?

N
nidis
Okt 2021 bearbeitet

Hallo Kölner (und alle anderen im TVöD)!

Bei uns gilt der TVöD. Die Eingruppierung erfolgt ja noch nach altem Recht (BAT). Wir haben jetzt einen Antrag auf eine neu geschaffene Stelle bekommen. Der AG hat auf dem Antrag zur Eingruppierung lediglich stehen "Wird in die Entgeltgruppe E9 eingruppiert". Wir sind der Meinung, dass der AG uns a) eine Stellenbeschreibung bzw. b) eine Tätigkweitsbewertung vorlegen muss. Der AG ist der Meinung, dass die MA erst mal anfangen soll, und danach die Stellenbeschreibung bzw. Tätigkeitsbewertung gemacht wird. Da diese Stelle definitiv zu hoch Eingruppiert ist und nur nach Bekanntschaftsgrad besetzt bzw. vergütet werden soll, wollen wir dies verhindern. Können wir den Antrag ablehnen, da der GF uns keine Stellebeschreibung und Tätigkeitsbewertung vorlegt bzw. dem AG mitteilen da keine Information keine Wochenfrist nach § 99 BetrVG ? Ach ja, als Einstellungsdatum steht so schnell wie möglich, die MA muß erst noch eine Wohnung suchen und eine Betreuungsperson für ihr Baby finden. Könnte auch noch Monate dauern.

3.21402

Community-Antworten (2)

T
tom

11.04.2006 um 13:22 Uhr

Keine Stellenbeschreibung/ Tätigkeitsbewertung für einen neu zu schaffenden Arbeitsplatz - und trotzdem bereits beschlossen, die Stelle sei DEFINITIV zu hoch dotiert? Merkwürdig!!!

N
nidis

11.04.2006 um 13:33 Uhr

@ Tom Die Stelle ist eine Sekretariatsstelle in Kombination mit Öffentlichkeitsarbeit. Die Entgeltgruppe E9 im TVöD enspricht einer 5b/ 4b Stelle nach BAT. Die Eingruppierungsanforderungen nach dem allgemeinen Teil Verwaltung sind sehr hoch. Bei uns sind die Abteilungsleiter bzw. Bilanzbuchhalter so hoch eingruppiert.

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