Erstellt am 21.08.2008 um 11:59 Uhr von arminia
Hallo dado,
falls Du wie Deine Kollegen in der Gleitzeit bist, unterliegst Du auch der entsprechenden Betriebsvereinbarung und
mußt stempeln. Sollte Deine Tätigkeit überwiegend oder zu einem großen Teil außerhalb deines Betriebes sein,
solltest Du versuchen , zunächst im Gremium und ,wenn dieses einverstanden ist, mit der Geschäftsleitung
ein `Herausnehmen` aus der Gleitzeit zu vereinbaren.
Einen Rechtsanspruch sehe ich nicht ( bin selbst freigestellter BRV )
Viele Grüße
arminia
Erstellt am 21.08.2008 um 12:47 Uhr von pirat
@dado,
guckst du hier...
http://www.arbeitgeber.org/grenzen-des-betriebsrats/grenzen-des-betriebsrats/artikel07083.html
ich weiss, ich weiss... es ist die *Andere Seite* IMHO, auch die sollte man(n) kennen.
Erstellt am 21.08.2008 um 14:18 Uhr von bonita
Hallo dado,
mal von allen Rechtsansprüchen abgesehen: Ich würde als BRV genauso wie die Mitarbeiter "stempeln". Aus Erfahrung weiß ich, dass ein freigestellter BRV von den Kollegen und Vorgesetzten sehr genau beäugt wird und ganz schnell die Behauptung aufkommt, dass er ein gutes Leben führt. Es ist einfach so, dass diese "herausgehobene" Position leicht den Neid von irgendwelchen Leuten hervorruft. Deshalb würde ich alles vermeiden, was mich gegenüber den "normalen Kollegen" scheinbar/anscheinend privilegiert. Und der Zeitnachweis tut gute Dienste zur Abwehr von übeler Nachrede.
Erstellt am 21.08.2008 um 17:35 Uhr von peanuts
"Ist ein Freigestellter BR- Vorsitzender verpflichtet seine Arbeitszeiten an und abzustempeln???"
Eine Extra-Wurst wird Dir nicht gebraten! Du bist genau so verpflichtet, Deine arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten einzuhalten, wie jeder andere auch. Und wenn bei Euch die Arbeitszeit per Stempeluhr erfasst wird, musst auch Du stempeln.