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Stempelzeiten für BR- Vorsitzender????

D
dado
Nov 2016 bearbeitet

Ist ein Freigestellter BR- Vorsitzender verpflichtet seine Arbeitszeiten an und abzustempeln??? Folgendes ich als BR-Vorsitzende muß meine an und endzeit abstempeln. Ich habe mal gehört das ich das nicht muß. Wer kann mir weiter Helfen und wo finde ich das, gibt es einen § dazu???

Bedanke mich schonmal im Vorraus.

Gruß dado

5.54904

Community-Antworten (4)

A
Arminia

21.08.2008 um 13:59 Uhr

Hallo dado, falls Du wie Deine Kollegen in der Gleitzeit bist, unterliegst Du auch der entsprechenden Betriebsvereinbarung und mußt stempeln. Sollte Deine Tätigkeit überwiegend oder zu einem großen Teil außerhalb deines Betriebes sein, solltest Du versuchen , zunächst im Gremium und ,wenn dieses einverstanden ist, mit der Geschäftsleitung ein Herausnehmen aus der Gleitzeit zu vereinbaren. Einen Rechtsanspruch sehe ich nicht ( bin selbst freigestellter BRV ) Viele Grüße arminia

P
pirat

21.08.2008 um 14:47 Uhr

@dado, guckst du hier...

http://www.arbeitgeber.org/grenzen-des-betriebsrats/grenzen-des-betriebsrats/artikel07083.html

ich weiss, ich weiss... es ist die Andere Seite IMHO, auch die sollte man(n) kennen.

B
Bonita

21.08.2008 um 16:18 Uhr

Hallo dado,

mal von allen Rechtsansprüchen abgesehen: Ich würde als BRV genauso wie die Mitarbeiter "stempeln". Aus Erfahrung weiß ich, dass ein freigestellter BRV von den Kollegen und Vorgesetzten sehr genau beäugt wird und ganz schnell die Behauptung aufkommt, dass er ein gutes Leben führt. Es ist einfach so, dass diese "herausgehobene" Position leicht den Neid von irgendwelchen Leuten hervorruft. Deshalb würde ich alles vermeiden, was mich gegenüber den "normalen Kollegen" scheinbar/anscheinend privilegiert. Und der Zeitnachweis tut gute Dienste zur Abwehr von übeler Nachrede.

P
Peanuts

21.08.2008 um 19:35 Uhr

"Ist ein Freigestellter BR- Vorsitzender verpflichtet seine Arbeitszeiten an und abzustempeln???"

Eine Extra-Wurst wird Dir nicht gebraten! Du bist genau so verpflichtet, Deine arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten einzuhalten, wie jeder andere auch. Und wenn bei Euch die Arbeitszeit per Stempeluhr erfasst wird, musst auch Du stempeln.

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