wie berechnt sich der Urlaubsanspruch für eine Kollegin- Beginn des Arbeitsverhältnisses: 15.01.08 Die Mitarbeiterin im Lohnbüro sagte zu dieser Kollegin, dass man nur Urlaubsansprüche für volle Monate hat, bei ihr würde das eben erst ab dem 01.02.08 sein, für den halben Monat vorher habe sie keinerlei Ansprüche.Nach meinem Gefühl ist das aber nicht richtig- welchen Gesetzestext gibt es dazu und wo kann ich ihn nachlesen?