Urlaubsanspruch
wie berechnt sich der Urlaubsanspruch für eine Kollegin- Beginn des Arbeitsverhältnisses: 15.01.08 Die Mitarbeiterin im Lohnbüro sagte zu dieser Kollegin, dass man nur Urlaubsansprüche für volle Monate hat, bei ihr würde das eben erst ab dem 01.02.08 sein, für den halben Monat vorher habe sie keinerlei Ansprüche.Nach meinem Gefühl ist das aber nicht richtig- welchen Gesetzestext gibt es dazu und wo kann ich ihn nachlesen?
Community-Antworten (1)
20.08.2008 um 19:26 Uhr
@ benaten
§5 Abs 1 a Bundesurlaubsgesetz besagt: "Anspruch auf einen zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer... ... für Zeiten eines Kanlenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt." Dann Absatz 2: "Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Ach ja, wegen Begriff Wartezeit im gleichen Gesetz der §4: " Wartezeit: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
TV können aber "bessere" Bedingungen enthalten, die dann gültig sind!
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