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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsunfall nach über 10 Std Arbeit

P
PeterPeter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Hat es auswirkungen für den BR oder den betroffenen Mitarbeiter, wenn ein MA freiwillig länger als die für ihn erlaubten 10 Std arbeitet und diesem MA dann ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall passiert?

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Community-Antworten (5)

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rolfo2

20.08.2008 um 17:57 Uhr

Passiert dem Mitarbeiter ein Arbeitsunfall kann bestenfalls die Gewerbeaufsicht den Arbeitgeber bestrafen, der Mitarbeiter genießt Versicherungsschutz. Dem Betriebsrat kann gar nichts passieren. Er muss zwar die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze überwachen und muss den Arbeitgeber darauf hinweisen dass er das nicht dulden darf dass ein Mitarbeiter ( wenn auch freiwillig ) mehr als 10 Stunden arbeitet. Es gibt ganz wenige Ausnahmen die das zulassen.

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andi66

20.08.2008 um 18:03 Uhr

@all bevor jetzt nur Gesetzestexte kommen, würde mich interessieren, ob jemand Fälle kennt, in denen es tatsächlich zu Auswirkungen gekommen ist. Ich könnte mir vorstellen, dass bei einem Arbeitsunfall häufig an den Stundenaufzeichnungen ''rumgedreht'' wird.

@PeterPeter Rein vom Gesetzestext würde ich dir mit ja antworten. (Bei Kenntnis der Überstundenzahl)

Gruß Andi

C
carrie

20.08.2008 um 18:07 Uhr

@PeterPeter

Hier ein interessanter Link dazu:

http://www.bgetf.de/aktuell/arbeitsschutz_arbeitszeit.html

A
andi66

20.08.2008 um 18:10 Uhr

@rolfo2 IMHO Wie gesagt, wenn der BR Bescheid weiss und ich erleide einen Arbeitsunfall, würde ich im Prozess als Geschädigter den BR mit verklagen.

Ich habe schon von Baustellen gehört auf denen 14-16 Stunden gearbeitet wird. Anschließend fahren die Leute mit dem PKW nach Hause. Wenn dann etwas passiert, ist das für mich (grob) fahrlässige Körperverletzung.

Gruß Andi

R
rolfo2

20.08.2008 um 18:15 Uhr

@ andi66 Der AG ist hier in der Verantwortung, der BR kann den AG nur darauf hinweisen. Die BG zahlt auf jeden Fall, ob sie evtl. beim AG Regress nimmt ist denen überlassen und ist nicht das Problem des BR. Du kannst auch nicht den BR verklagen. Die Anweisung oder Duldung von solchen Überstunden ist allein Sache des AG.

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