Erstellt am 20.08.2008 um 15:57 Uhr von rolfo2
Passiert dem Mitarbeiter ein Arbeitsunfall kann bestenfalls die Gewerbeaufsicht den Arbeitgeber bestrafen, der Mitarbeiter genießt Versicherungsschutz.
Dem Betriebsrat kann gar nichts passieren. Er muss zwar die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze überwachen und muss den Arbeitgeber darauf hinweisen dass er das nicht dulden darf dass ein Mitarbeiter ( wenn auch freiwillig ) mehr als 10 Stunden arbeitet.
Es gibt ganz wenige Ausnahmen die das zulassen.
Erstellt am 20.08.2008 um 16:03 Uhr von andi66
@all
bevor jetzt nur Gesetzestexte kommen, würde mich interessieren, ob jemand Fälle kennt, in denen es tatsächlich zu Auswirkungen gekommen ist.
Ich könnte mir vorstellen, dass bei einem Arbeitsunfall häufig an den Stundenaufzeichnungen ''rumgedreht'' wird.
@PeterPeter
Rein vom Gesetzestext würde ich dir mit ja antworten. (Bei Kenntnis der Überstundenzahl)
Gruß Andi
Erstellt am 20.08.2008 um 16:07 Uhr von carrie
@PeterPeter
Hier ein interessanter Link dazu:
http://www.bgetf.de/aktuell/arbeitsschutz_arbeitszeit.html
Erstellt am 20.08.2008 um 16:10 Uhr von andi66
@rolfo2
IMHO
Wie gesagt, wenn der BR Bescheid weiss und ich erleide einen Arbeitsunfall, würde ich im Prozess als Geschädigter den BR mit verklagen.
Ich habe schon von Baustellen gehört auf denen 14-16 Stunden gearbeitet wird. Anschließend fahren die Leute mit dem PKW nach Hause. Wenn dann etwas passiert, ist das für mich (grob) fahrlässige Körperverletzung.
Gruß Andi
Erstellt am 20.08.2008 um 16:15 Uhr von rolfo2
@ andi66
Der AG ist hier in der Verantwortung, der BR kann den AG nur darauf hinweisen.
Die BG zahlt auf jeden Fall, ob sie evtl. beim AG Regress nimmt ist denen überlassen und ist nicht das Problem des BR.
Du kannst auch nicht den BR verklagen.
Die Anweisung oder Duldung von solchen Überstunden ist allein Sache des AG.