Neue Arbeitsverträge
Hallo, als Mitglied im Betriebsrat folgende Frage. Unser AG fragt um die Zustimmung des Betriebsrates wegen Neueinstellung. Neueinstellung soll nach Tarifgruppe 9 sein, unser AG ist nicht mehr im AG-Verband. Die Arbeitsverträge werden aber mit 40 Sdt Woche abgeschlossen. Jetzt sehe ich hier einen Widerspruch in sich. Unser Tarif ist noch mit 35 Sdt. Haben wir hier ein Widerspruchsrecht oder einen Handlungsbedarf ? Wie würdet Ihr euch verhalten ? mit freundlichen Grüßen " Anfänger "
Community-Antworten (2)
20.08.2008 um 12:32 Uhr
Moin Anfänger, bei Neueinstellungen ist der TV nicht in der Nachwirkung. Da kann der ArbGeb. alles in gestezlichen Rahmen (auch eine alleinige tarifliche Entlohnung) einbringen. Der AV ist Individualrecht und dementsprechend Verhandlungssache. Wie ist den bei Euch die BV wöchentliche Arbeitszeit und die Verteilung auf die einzelnen Wochentage nach §87 festgelegt?
20.08.2008 um 14:47 Uhr
Passt die TG9 zur Tätigkeit des MA? Wenn nicht, solltet ihr der Eingruppierung widersprechen (eine Gehaltsgruppeneinteilung geht erstmal auch grundsätzlich ohne TV - eine Abschaffung unterligt dem MBR nach § 87 (1) #10 BetrVG).
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