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Neue, individuelle Arbeitsverträge. Einsicht wurde dem BR verweigert. Sollte man gerichtich vorgehen??

M
mike
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma (1.000 Mitarbeiter) geht die GL dazu über "pö a pö" den Leuten neue Arbeitsverträge aufzulegen, die in der Hauptsache das Gehalt neu regeln. Inhalt: die Gehälter werden als "außertariflich" einggestuft. (Beträge von 2200,- € monatlich ) und die Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. - zusätzlich steigt die Arbeitsdichte - . Problem: Die Einsicht in die Arbeitsverträge wurde dem BR abgelehnt (individualrechtliche Sache) - stimmt das ?? Der BR hat der Eingruppierung widersprochen, aber die GL schert sich nichts. Sollte man eine gerichtiche einstweilige Verfügung starten ??

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

13.09.2005 um 12:58 Uhr

Individualrecht nur wenn´s einen AN betrifft, bei einer Gruppe von AN Kollektivrecht also Mbstr. nach §87 Abs.1 Ziff.10. ! Der BR hat ja schon (warscheinlich nach §99BetrVG)widersprochen.

Er sollte dann einen Beschluss fassen, das die Verhandlungen mit dem AG gescheitert sind und die Einigungsstelle anrufen! Gleichzeitig sollte er einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten.

V
viktor

13.09.2005 um 13:16 Uhr

Wer zwingt die Leute zu unterschreiben? Ihr solltet dioe Kollegen gründlich informieren und Raten Rechtschutz in Anspruch zu nehmen.

Unterschreiben die Kollegen nicht, kann der AG nur den zweifelhaften Weg der Änderungskündigung gehen.

Da ich Deinen Worten entnehme, das möglicher Weise tarifliche Regelungen unterlaufen werden sollen, würde ich ferner die Gewerkschaft informieren.

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