Hallo an Alle,

ich komme mal wieder an einem Punkt nicht weiter.
Unser Betriebsrat ist noch ziemlich neu (Gegründet 2015).
Unser Unternehmen hat ca. 250 Mitarbeiter und ist in viele Filialen und eine Zentrale gesplittet.

Nun zum Fall: Es geht um Einstellungen. Bisher waren alle Arbeitsverträge die wir bekommen haben soweit in Ordnung. Wir mussten keiner Einstellung widersprechen.
Nun haben wir seit Anfang des Jahres Arbeitsverträge erhalten, die eine Arbeitszeit von 0-6 Stunden täglich an 0-6 Tagen wöchentlich vorsehen.
Bei einigen wurde eine wöchentliche Arbeitszeit (meistens 20 ) vereinbart, bei anderen steht gar nichts bei der wöchentlichen Arbeitszeit drin.
Auf Rückfrage bei der Personalabteilung ob das so richtig sei, erhielten wir nur die plumpe Antwort, dass das bei Saisonkräften in einigen Filialen schon immer so gemacht wurde.

Die Frage ist also, ob das so rechtens ist? Muss man nicht eine Mindeststundenanzahl angeben? Und gibt es ein Paragraphen oder Gesetz welches diese Arbeitsverträge unwirksam macht?

Vielen Dank T.