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Urlaubsanspruch - Berechnung

T
ttact
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wissende, ist folgendes Vorgehen korrekt?

Vollzeitkraft (5-Tage-Woche) hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub/Jahr. Soweit so gut - nun erfolgte die Einstellung jedoch am 3.7. - und der AG berechnet nun den Urlaubsanspruch für 2008 so: 30 (Tage):12 (Monate) * 5 (= 5 VOLLE Monate angestellt). Der Juli bleibt also vollkommen unberücksichtigt, da im Gesetz steht "volle Monate".

Ist dies so korrekt oder können wir was dagegen machen um den Juli offiziell mit in die Berechnung rein zu bekommen?

4.39003

Community-Antworten (3)

P
Poseidon

20.08.2008 um 06:22 Uhr

Hallo ttact, es kommt darauf an was in Eurem Tarifvertrag steht. Steht da nichts anderes drin findet das BUrlG § 5 Anwendung, und da kein voller Monat gearbeitet wurde geht der MA leider leer aus und Ihr könnt nichts machen

MfG

Poseidon

K
Kölner

20.08.2008 um 10:50 Uhr

@ttact Das ist vollkommen korrekt!

W
Waschbär

20.08.2008 um 11:05 Uhr

@ttact,

mhh, such dir was aus.

Die tariflichen Urlaubsvorschriften berechnen den Urlaubsanspruch zum Teil nach Werktagen und zum Teil nach Arbeitstagen. Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Ist der Urlaubsanspruch in Werktagen bemessen, sind pro Urlaubswoche sechs Urlaubstage anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn nur an fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird.

Ist der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen angegeben, dann bezieht sich der Begriff auf die tariflich vereinbarte Fünf-Tage-Woche. Pro Urlaubswoche sind in diesem Fall fünf Urlaubstage anzurechnen. Diese Regelung gilt auch in dem Fall, dass trotz tariflicher Fünf-Tage-Woche an sechs Tagen gearbeitet wird

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