Hallo zusammen,

wenn einem AN aufgrund schlechter Arbeitsleistung eine Änderungskündigung angeboten wird (geändertes Einkommen), wie verhält es sich mit der Probezeit und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Betriebszugehörigkeit ?

Beginnt die Probezeit mit Beginn der Änderungskündigung neu ?
Beginnt die Betriebszugehörigkeit neu ?

Ist eventuell auch eine andere Vorgehensweise möglich wie Beispielsweise:
Erst Abmahnung um MA darauf hinzuweisen dass Arbeitsleistung nicht ausreichend ist und dann erst, wenn sich die Arbeitsleistung nicht verbessert, eine Änderungskündigung?
Wäre so etwas rechtens ?

Wie sollte sich der BR verhalten ?

Danke