Täglich wechselnde Schicht ??
hallo, heute wurde einer Kollegin , als sie aus dem Urlaub kam , mitgeteilt, dass sie ab sofort in täglich wechselnder Schicht arbeiten müsste. Sie hat bis jetzt wöchentlich wechselnde Schicht gehabt. Da sie einen schwer kranken Ehemann zu Hause pflegt, kann sie so nicht arbeiten. Ich suche jetzt nach der gesetzlichen Regelung, wie der Schichtrythmus bei AN geregelt werden muss.
Community-Antworten (1)
18.08.2008 um 18:28 Uhr
@Jäcki ich nehme an, dass du BRM bist; falls der täglich wechselnde Schichtrhythmus neu eingeführt werden soll, dann hat der BR MBR gem. § 87 Abs.1 Ziff. 2 BetrVG und ihr könntet mit Hinweis auf § 80 Abs. 1 Ziff. 2b BetrVG bestimmte Ausnahmen für MA verlangen/verhandeln; falls diese Schicht bereits fester Bestandteil bei euch ist und nur für diese Kollegin völlig neu sein soll, dann sollte sie in ihrem AV nachsehen, ob das abgedeckt ist oder eine völlig neue vertragliche Kondition darstellt; ggf. durch GEW oder Anwalt klären lassen;
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