Guten Morgen,

soweit ich weiss, muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit einen angemessenen Arbeitsplatz anbieten (es muss nicht der ursprüngliche Arbeitsplatz sein).

Nun wollte ich die Rechtsgrundlage (§§) dafür raussuchen, kann sie aber beim besten Willen nicht finden. Zumindest im Gesetz zur Elternzeit und zum Elterngeld (BEEG) bin ich nicht fündig geworden oder habe den entsprechenden § überlesen.

Könnt Ihr mir bitte sagen, wo ich die Rechtsgrundlage finden kann? Vielen Dank!

Gruß
khel