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Weiterbeschäftigung nach Elternzeit

K
khel
Okt 2020 bearbeitet

Guten Morgen,

soweit ich weiss, muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit einen angemessenen Arbeitsplatz anbieten (es muss nicht der ursprüngliche Arbeitsplatz sein).

Nun wollte ich die Rechtsgrundlage (§§) dafür raussuchen, kann sie aber beim besten Willen nicht finden. Zumindest im Gesetz zur Elternzeit und zum Elterngeld (BEEG) bin ich nicht fündig geworden oder habe den entsprechenden § überlesen.

Könnt Ihr mir bitte sagen, wo ich die Rechtsgrundlage finden kann? Vielen Dank!

Gruß khel

6.40702

Community-Antworten (2)

G
Galaxy

18.08.2008 um 11:08 Uhr

@khel

bin bei wikipedia fündig geworden, hier der Text :

Europäisches Sozialrecht, Recht auf früheren Arbeitsplatz

Paragraph 2, Ziffer 5. Im Anschluss an den Elternurlaub hat der Arbeitnehmer das Recht, an seinen früheren Arbeitsplatz zurückzukehren oder, wenn das nicht möglich ist, entsprechend seinem Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis einer gleichwertigen oder ähnlichen Arbeit zugewiesen zu werden.

Gemäß dem Bericht für den Europarat ist in Deutschland lediglich das Recht auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz umgesetzt.

für mehr Infos hier noch der Link

http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit

Hoffe, es hilft Dir weiter

K
khel

18.08.2008 um 16:24 Uhr

@Galaxy:

das reicht für's Erste. Vielen Dank!

Gruß khel

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