Weiterbeschäftigung nach Elternzeit
Guten Morgen,
soweit ich weiss, muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit einen angemessenen Arbeitsplatz anbieten (es muss nicht der ursprüngliche Arbeitsplatz sein).
Nun wollte ich die Rechtsgrundlage (§§) dafür raussuchen, kann sie aber beim besten Willen nicht finden. Zumindest im Gesetz zur Elternzeit und zum Elterngeld (BEEG) bin ich nicht fündig geworden oder habe den entsprechenden § überlesen.
Könnt Ihr mir bitte sagen, wo ich die Rechtsgrundlage finden kann? Vielen Dank!
Gruß khel
Community-Antworten (2)
18.08.2008 um 11:08 Uhr
@khel
bin bei wikipedia fündig geworden, hier der Text :
Europäisches Sozialrecht, Recht auf früheren Arbeitsplatz
Paragraph 2, Ziffer 5. Im Anschluss an den Elternurlaub hat der Arbeitnehmer das Recht, an seinen früheren Arbeitsplatz zurückzukehren oder, wenn das nicht möglich ist, entsprechend seinem Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis einer gleichwertigen oder ähnlichen Arbeit zugewiesen zu werden.
Gemäß dem Bericht für den Europarat ist in Deutschland lediglich das Recht auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz umgesetzt.
für mehr Infos hier noch der Link
http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit
Hoffe, es hilft Dir weiter
18.08.2008 um 16:24 Uhr
@Galaxy:
das reicht für's Erste. Vielen Dank!
Gruß khel
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
Übernahme von JAVis?! - Hier die komplette Regelung für den öffentl. Dienst
Älter§ 9 BPersVG, der über § 107 BPersVG unmittelbar auch für alle Landespersonalvertretungsgesetze gilt, und § 78 a BetrVG geben Mitgliedern der JAV/des Personal-/Betriebsrats nach erfolgreicher Beendigun
Weiterbeschäftigung Leiharbeitnehmer mit abgelaufenem Vertrag ???
ÄlterHallo an alle. Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Wir haben momentan 3 Leiharbeitnehmer (3 von sehr vielen) in unserer Firma beschäftigt. Diese sind befristet gewesen bis 31.07.2013. Jetzt