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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungfrist - Hat hier eine Kündigungschutzklage Erfolg, obwohl AN im Sommer diesen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat?

M
Matchi
Jan 2018 bearbeitet

Folgender Sachverhalt: Junge Frau, 27, seit 1999 in einem Hotel tätig. Lehre endet im Januar 2002, Arbeitsvertrag als Restaurantfachfrau ab 26.01.2002. In 2005 Einsatz als Restaurantleiterin mit 100 Euro Gehaltszulage. Anfang 2007 wird eine Assistentin der GL eingestellt. Im Sommer soll diese auch die Restaurantleitung übernehmen. weil alles in einer Hand uns so. Die junge Frau, die dieses bis dahin gemacht hat, unterschreibt einen neune Arbeitsvertrag!!! Als Restaurantfachfrau mit Arbeitsbeginn 01.06.07 und 6 Monate Probezeit. Diese Probezeit läuft nun aus und sie erhält jetzt ihre Kündigung zum 15.11.07; fristgemäß in der Probezeit mit 14-tägiger Frist und ohne Angabe von Gründen. Hat hier eine Kündigungschutzklage Erfolg, obwohl sie im Sommer diesen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat? Wer kann helfen?

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

30.10.2007 um 12:20 Uhr

Gegenfrage wurde das seit Januar 2002 bestehende Arbeitsverhältnis unterbrochen oder wirksam gekündigt oder befristet? Wenn das Arbeitsverhältnis seit Januar 2002 nicht unterbrochen wurde, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Neuer Arbeitsvertrag mit erneuter Probezeit ist unzulässig, da sittenwidrig und der Kündungsschutz umgangen würde. Eine Kündigungsschutzklage mit dem Ziel eine angemessene Abfindung zu erwirken hätte vermutlich Erfolg.

D
DocPille

30.10.2007 um 13:14 Uhr

Eine Kündigungsschutzklage hat hier auf jeden Fall Erfolg.Eine erneute Probezeit mit demselben Arbeitgeber ist nicht erlaubt. Dazu haben schon einige Arbeitsgerichte ein Urteil gesprochen.

http://www.aufrecht.de/urteile/arbeitsrecht/lag-baden-wuerttemberg-urteil-vom-28-februar-2002-az-4-sa-6801-probezeitvereinbarung.html

Hier nur eines von vielen die im Net zu finden sind

P
paula

31.10.2007 um 12:18 Uhr

@DocPille

meistens ... aber der Erfurter Kommentar nennt durchaus auch andere Möglichkeiten

siehe § 14 TzBfG Rn 68 ff

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