Tarifvertrag Gültigkeit
Grüß Gott ihr lieben! Im Verzeichnis der für allgemeinverbindliche erklärten Tarifverträgen ist der für unseren Bereich aktuell vereinbarte Tarifvertrag noch nicht niedergeschrieben. Unser AG ist mit dem neuen TV nicht einverstanden und kündigt die Mitgliedschaft. Ist es richtig, das jeder Mitarbeiter der"nicht" in der GEW ist damit keine Chance hat auf die Tariferhöhung? Obwohl im Arbeitsvertrag steht das der dem Tarifvertrag unterliegt?
Community-Antworten (1)
13.08.2008 um 15:37 Uhr
Hallo Manuel, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass die Entlohnung nach Tarifvetrag erfolgt, spielt es keine Rolle ob der AN in der GEW ist oder nicht - hier greift das Günstigkeitsprinzip. Ist der AN allerdings in der GEW, im Vertag steht aber nichts von Bezahlung nach Tarif und ist auch der AG nicht im AG-Verband, dann hat der AN dennoch Anspruch auf Bezahlung nach Tarifvertrag - siehe hierzu die verschiedenen Geltungsbereiche eines Tarifvertrages. Grüße und gutes Gelingen
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