Anwendungsvereinbarung - Hat dann überhaupt der abgesenkte Tarifvertrag (vielleicht ohne Zustimmung des BR) in der Rechtsnatur Gültigkeit?
habe noch ein Anliegen, wer kann mir zu Anwendungsvereinbarungen etwas sagen,wenn es im Tarifvertrag verankert ist und wir vom alten BR keinerlei Unterlagen sowie brauchbare Auskünfte bekommen haben. Hat dann überhaupt der abgesenkte Tarifvertrag (vielleicht ohne Zustimmung des BR) in der Rechtsnatur Gültigkeit? Gruß Frodo
Community-Antworten (2)
03.02.2009 um 21:03 Uhr
@Frodo
Also, ich muß gestehen dass ich den Begriff "Anwendungsvereinbarung" nciht kannte (Asche auf mein Haupt). Habe es gegooglet, dabei kam dann sowas raus:
http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/anwendungsvereinbarung.html http://www.dbb-berlin.de/berliner_tarifvertraege/bln_tarifvertraege/AWV_BT_TVN_Bln.pdf http://nord.verdi.de/fachbereiche/03/chronik/2007/20070710/data/microsoft_word_-_03_tarifinformation_03_2007_2._fassung_.pdf
Der letzte Link könnte Hilfe sein - gerade der letzte Absatz. Demnach hat eine GEW in euerm Betrieb vermutlich eine Anwendungsvereinbarung mit dem AG abgeschlossen. Dieses sollte dann schriftlich dokumentiert worden sein. Also wirst du den Gang zur GEW machen müssen um das einzusehen. Grundsätzlich hat aber der BR keinen Einfluß auf den TV. Anders gesagt, er braucht einem TV nicht zuzustimmen! Ein wie von dir abgesenkter TV könnte somit durchaus Rechtsgültigkeit besitzen - um genauere Aussagen zu treffen, müßte man aber mehr Infos haben.
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