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Nichtige / unwirksame BV wegen Ladungsfehler und weitere Fehler

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CarlosBär
Nov 2016 bearbeitet

Hatte gestern schon eine Frage an das Forum gestellt, welche sehr schnell und kompetent beantwortet wurden, nochmals vielen Dank dafür! Habe heute leider wieder ein verzwickten Fall. Für die Länge entschuldige ich mich schon jetzt, dürfte jedoch leider nicht verhinderbar sein da eben auch etwas verzwickt.

Folgender Sachverhalt:

Wir haben eine BV. Diese BV, von einem Gremium ausgehandelt welches heute nicht mehr im Amt ist, sind dem BR und weit über 90% der Belegschaft ein Dorn im Auge und alle diese Beteiligten wollen diese BV kippen bzw. wären sehr glücklich wenn diese endlich verschwindet, gekündigt ist diese bereits, befindet sich jedoch seit langem in der Nachwirkung und die GF sieht hier keinen allzugroßen Zeitdruck.

Nun habe ich mal diese BV genauer unter die Lupe genommen, insbesondere die gesamte Entstehungsgeschichte genauer angesehen. Aufgefallen sind mir enorme Ladungsfehler bzw. Krankmeldungen und Urlaubsmeldungen der OBRM die diese Ladungsfehler verursachten. Das zieht sich von der gesamten Beratung über diese BV, welche monatelang andauerte, bis hin zur Beschlusslage der einzelnen Punkte, die auch alle einzeln per Beschluss beschlossen wurde und dann als Ganzes in eine BV einflossen, welche wiederum als Gesamt-BV beschlossen wurde, mit mehreren EBRM.

Das dazu, nun wohl das Wichtige an der Sache:

  1. Es wurden EBRM eingeladen obwohl nirgends zu finden war ob die OBRM die krank bzw. im Urlaub waren tatsächlich als verhindert nach dem BetrVG gemeldet wurden, also das sie tatsächlich an den folgenden Sitzungen nicht physisch anwesend sein können, jedenfalls existieren dazu keine schriftlichen Meldungen der Kranken bzw. der Urlauber, kann also nicht bewiesen werden das diese OBRM tatsächlich verhindert waren.

  2. Haben EBRM bei Beschlüssen mitgewirkt, die zumindest zum Teil nicht an den Beratungen für diese BV mitgewirkt haben, sie wurden nach meiner Einschätzung einfach als s.g. Stimmvieh verwendet und waren eigentlich mit dieser Thematik überfordert. Ist vielleicht auch logisch, denn diese BV ist wirklich extremst komplex mit massivsten Auswirkungen auf den einzelnen AN! Ich meine mal in den Kommentierungen (EBRM) gelesen zu haben, das EBRM nur an Beschlüsse teilnehmen und beschließen dürfen an denen sie auch tatsächlich mitberaten haben, könnt Ihr das bestätigen oder habe ich da nur etwas falsch verstanden?

  3. Wurden zu diesem Zeitpunkt, über Jahre hinweg, die TOPS nicht vorab an die BRM und auch nicht an die EBRM gesendet, sondern erst am Tage der Sitzung bekanntgegeben was eine Einarbeitung und Vorbereitung in dieser Materie, gerade für die EBRM, unmöglich machte und was meine These des Stimmviehs untermauert und was nach meiner Einschätzung schon generell Beschlüsse nichtig macht.

Wie seht Ihr das? Wie hoch schätzt Ihr es ein, dass diese BV vor Gericht ungültig erklärt werden kann?

Ich werde diese Thematik bei der nächsten Sitzung natürlich ansprechen und den Vorschlag machen einen RA einzuschalten, der die Gültigkeit dieser BV überprüfen soll. Eine Beschlussfassung über die Einschaltung eines RA habe ich erst mal fallen gelassen, zumindest für die nächste Sitzung.

Habt Ihr vielleicht Tipps wie ich jetzt weiter fortfahren sollte, also nach der nächsten Sitzung, die ich als Info, Gültigkeit der BV XY, auf die TOP gesetzt habe? Ich habe noch nie eine BV für unwirksam erklären lassen und hätte da gerne von Erfahrenden BRM Tipps und Hilfe um Fehler zu vermeiden, die eine erfolgreiche "Anfechtung" verhindern würde.

Des weiteren habe ich auch irgendwo mal gelesen, dass auch einzelne BRM eine BV vor Gericht auf ihre Wirksamkeit oder Gültigkeit überprüfen lassen kann, sodass ich dann ggf. dies auch alleine durchziehen kann falls das Gremium da nicht mitziehen will? Und wie sieht es hier mit den Kosten des RA und die Gerichtskosten aus, muss der AG diese übernehmen?

Vielen Dank im voraus und Enschuldigung für den langen Text!

2.602014

Community-Antworten (14)

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Erdenbürger

02.02.2012 um 21:41 Uhr

Konnte der Arbeitgeber nachweislich davon ausgehen, dass die BV fehlerhaft ist von der BR Seite aus ? Ich glaube, dass man den AG keinen Vorwurf machen kann, wenn ein BR Schlampig arbeitet und nun seit ihr angemeiert, weil der vorherige BR vielleicht zu AG freundlich war. L.G. HH

C
CarlosBär

02.02.2012 um 22:19 Uhr

Sagen wir es mal so, es wird schon seit Jahren gemunkelt das diese BV, da sehr, sehr AG freundlich, gekauft wurde, denn der BRV seit dem einen Topjob im Unternehmen! Ob man das nun nachweisen kann, ausser das der BRV der für die BV hauptsächlich Verantwortung zeichnet, seit dem Ausscheiden einen wesentlich besser bezahlten Jop bekommen hat, weiss ich nicht. Der BRV hat eben bei der Auswahl bzw. Terminierungen der Beschlüsse immer darauf gewartet das das eine oder andere sehr kritische BRM im Urlaub oder krank war um diese BV so durchzuwinken.

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DerAlteHeini

02.02.2012 um 22:38 Uhr

CarlosBär Da die BV schon mehrere Jahre "gelebt" wurde, dürfte im nachhinein eine Anfechtung nicht erfolgreich sein. Interessant könnte vielleicht der Inhalt der BV sein.

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rainerw

02.02.2012 um 22:56 Uhr

Dein Problem wird sein dies "Ladungsfehler" nachzuweisen. In einem Ehrenamt besteht keine Nachweispflicht des kanken oder des sich im Urlaub befindenden. So etwas wird dem BRV mitgeteilt... wie es dann festgehalten wird oder auch nicht ist nicht festgeschrieben. Die Chancen hier stehen also bei fast Null.

Bei der Ausarbeitung von BV´s über einem so langen Zeitraum ist es auch nichts ungewöhnliches wenn einige mal krank sind oder Urlaub haben. Es ist auch durchaus legitim wenn ordendliche BRM´s ausarbeiten und Ersatzmitglieder mitabstimmen (oder umgekehrt). In dem Fall haben die letzteren ja nur das abgestimmt was die ersten ausgearbeitet haben. Wäre die Abstimmung anders gelaufen wenn die abgestimmt hätten die selber ausgearbeitet haben.... wohl kaum.

Das Problem das ich sehe, dem AG ein neues Angebot, in Form einer neuen BV zu unterbreiten. Erarbeitet eine neue und gebt dem AG Fristen , bis wann ihr spätestens eine Einigung über diese BV haben wollt. Wird dies Frist nicht eingehalten bleibt euch dann ja der Weg über die Einigungsstelle.

C
CarlosBär

02.02.2012 um 23:28 Uhr

@DerAlteHeini,

ist es wirklich so das wenn eine BV schon seit Jahren Wirkung hat, dass diese nicht mehr angegriffen werden kann selbst wenn sie unter den myteriösesten Umständen zustande kam? Falls ja habe ich wieder was dazugelernt. Inhalt der BV? Was hätte das für eine Bewandnis?

@rainerw,

""In einem Ehrenamt besteht keine Nachweispflicht des kanken oder des sich im Urlaub befindenden. So etwas wird dem BRV mitgeteilt... wie es dann festgehalten wird oder auch nicht ist nicht festgeschrieben. Die Chancen hier stehen also bei fast Null.""

Soweit ich weiss dürfen EBRM nur dann geladen werden wenn ein echter Verhinderungsgrund nach dem BetrVG besteht oder irre ich da? Wenn EBRM geladen wurden, muss doch irgendwie oder irgendwo, schon wegen der Beweiskraft, etwas hinterlegt sein ausser "Krank" oder "Urlaub" oder doch nicht?

""Es ist auch durchaus legitim wenn ordendliche BRM´s ausarbeiten und Ersatzmitglieder mitabstimmen (oder umgekehrt).""

Wie ich ja geschrieben habe, habe ich mal irgendwo in den Kommentierungen gelesen, dass EBRM nur da mit abstimmen dürfen wo sie auch mitberaten haben. Beziehen sich deine Aussagen auf gesicherten Erkenntnissen Deinerseits oder, sorry für die Frage, beruht diese Aussage auf dein Bauchgefühl? Fände ich schon wichtig deshalb diese Frage.

""In dem Fall haben die letzteren ja nur das abgestimmt was die ersten ausgearbeitet haben.""

Eben und ohne sich vor den Beschlüssen ernsthaft einarbeiten zu können oder überhaupt vorher die Chance gehabt zu haben sich ein Bild im Unternehmen zu dieser Materie zu machen, z.B. Befragung von MA, Studium einschlägiger Gesetzbücher die diese BV unmittelbar berühren wie z.B. Gesundheitsschutz, Fürsorgepflicht des AG.

""Wäre die Abstimmung anders gelaufen wenn die abgestimmt hätten die selber ausgearbeitet haben"

wer weiss das schon, vielleicht ja, jedenfalls eher Ja als nein denke ich mal.

""Das Problem das ich sehe, dem AG ein neues Angebot, in Form einer neuen BV zu unterbreiten. Erarbeitet eine neue und gebt dem AG Fristen , bis wann ihr spätestens eine Einigung über diese BV haben wollt. Wird dies Frist nicht eingehalten bleibt euch dann ja der Weg über die Einigungsstelle.""

Das ist bereits alles geschehen. Wie geschrieben, der AG hat kein Zeitdruck und versucht dieses Ärgerniss noch weiter auszureizen und die AN noch weiter zu trietzen, mit einer Aroganz die seinesgleichen sucht!

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rainerw

03.02.2012 um 00:31 Uhr

@CarlosBär

Eine Nachweispflicht bei Krankeit besteht nur gegenüber dem AG. Auch Urlaubsgewährung und Planung geschieht mit dem AG. Nur dort könntest Du evtl. Beweise finden das kein tatsächlicher Verhinderungsgrund vorlag. Wenn dem nicht so wäre,m üsste der Verhinderte ja einen 2. Krankenschein beibringen oder auch beim BR Urlaub beantragen. Beides geht mitnichten.

Bauchgefühl.....nein. Ich bin zwar heute kein BR mehr, aber in meinen über 30 Büchern in meinem Regal habe ich noch nichts derartiges gelesen was ausagt das auch nur die mit abstimmen dürfen die auch bei der Beratung dabei waren. Es wäre dem dienlich wen es so wäre, aber die Praxis lehrt uns halt anderes. Als ich noch Stellv. KBRV war hatten wir eine BV auf dem Tisch die bis zum Abschluss knapp 1,5 Jahre gedauert hat. Da unsere Werke in ganz Deutschland verteilt waren war ich bald mehr unterwegs , wie an meinem eigenem Arbeitsplatz. Alle 2 Monate in einem Werk ne KBR Sitzung in der über die BV verhandelt und überarbeitet wurde. Daneben ein extra dafür gegründeter SAP Ausschuss, der auch alle 6 Wochen irgendwo Tagte. Nebenher herkömmliche BR Sitzungen und Ausschüsse und SBV. Zwischenzeitlich auch mal arbeiten.:-) Nun mal ehrlich, wie in Gottes Namen hätte das funktionieren sollen? Nie Urlaub nehmen um bei allen Beratungen und Beschlüssen anwesend zu sein. Nie Krank werden dürfen damit ein Unternehmen nicht ein 2,5 Mio Projekt in den Sand setzen muß Wie sollte das alles Planbar sein mit den externen Beratern, Terminen mit der GL, Urlaubsabstimmung im Betrieb und mit der eigenen Familie. Soviel mal dazu ob es Erfahrung oder Bauchgefühl ist. ;-))

Nächster Abschnitt: ""In dem Fall haben die letzteren ja nur das abgestimmt was die ersten ausgearbeitet haben."" Habt ihr seinerzeit keine Listenwahl gehabt, so sind doch stetig die selben Ersatzleute nach gerückt. Demnach sind sie auch immer Stückchenweise in die Materie rein gekommen. Haben sie dies nicht genutzt kann man ihnen es nur persönlich anlasten, das sie ihre arbeit nicht so gemacht haben wie man es eigentlich erwarten sollte. Die Erfahrung sagt mir auch das man es möglichst unterlassen sollte MA während einer laufenden Verhandlung zu befragen. Dies kann, wenn überhaupt, dann geschehen bevor man eine BV angehen will; und zwar indem man es mit als TOP auf einer Betriebsversammlung nimmt.. So weiß man von Anfang an in welche Richtung man sich Bewegen kann, oder ob die Belegschaft gänzlich gegen die BV ist. Was die Einigungstelle betrifft, zu wann habt ihr dem AG denn einen Termin gesetzt? Vielleicht könntest Du ja auch mal Andeuten was für eine BV das ist und wie der AG da tritzen kann.

C
CarlosBär

03.02.2012 um 08:57 Uhr

@rainerw,

Also bliebe letztendlich nur noch der Punkt das ich diese BV daraufhin ungültig erklären lassen könnte das die Tagesordnungspunkte nicht vorab, also vor den jeweiligen Sitzungen, einige Tage vorher den BRM und EBRM mitgeteilt wurden oder zumindest nicht an dem Tag wo die BV letztendlich beschlossen wurde? Das ist nun Fakt und vestößt ja auch nunmal gegen das BetrVG oder wäre dieser Punkt aussichtstechnisch auch für'n Mülleimer weil die BV schon Jahre "gelebt" wird?

Sorry aber Einzelheiten der BV möchte ich jetzt hier nicht besprechen, würde dann auch vom Problem, nämlich das ich irgendwie Wege finden will diese BV möglichst schnell weg zu bekommen, wegführen.

Soviel vielleicht:

Diese BV regelt bei uns u.a. die Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub und das was ich vorgestern schon hier fragte, Punkto AZK und Hinterlegung von Zeitstunden wärend Arbeit und krankheit und vieles anderes eben noch. Darin wird gegen so viele Gesetze verstoßen, ist absolut Familienfeindlich, Grundrechte werden beschnitten und diese BV ist hauptsächlich dafür versantwortlich das wir einen überdurchschnittlich hohen Krankenstand haben weil die AN schlicht und ergreifend nicht mehr können, sie sogar teilweise bei der Arbeit umkippen und dem AG juckt das einfach nicht! Diese BV ist für den ehemaligen BR das, was die Agenda 2010 für die SPD ist, ein Skandal hoch drei! Auch ein Richter hat sich schon gewundert weshalb der ehemalige BR sich seiner Mitsprache- und Informationsechte dermaßen tief beschneidet! Ich würde sogar wetten das jeder Arbeitnehmer bei uns 100 Euro spenden würde wenn diese BV endlich weg kommt.

Natürlich könnte man nun die einzelnen Punkte dieser BV zerpflücken und über ein Gericht ungültig bzw. nichtig erklären lassen da diese Punkte gegen geltenes Recht verstößt aber ich glaube das würde die ganze Sache auch weiter verzögern als eine komplette BV für unwirksam erklären zu lassen. Ich würde ein Jahresgehalt verwetten, dass nicht ein BR hier im Forum, wenn er die Zustände die diese BV bei uns angerichtet hat kennt, diese BV nicht schnellstmöglich weghaben will!

Back to the root:

Wie sieht es also damit aus, diese BV über die nicht rechtzeitig an die BRM und EBRM mitgeteilten TOP für unwirksam erklären zu lassen? Das wäre dann wohl für diesen Weg jedenfalls noch die einzige Möglichkeit.

C
CarlosBär

03.02.2012 um 09:11 Uhr

Achso habe ich noch vergessen. Die gesamte Belegschaft war seit dem die "Verhandlungen" über diese BV durch die Flure geisterte absolut dagegen, selbst der BR, Teile davon, waren höchst zerstritten! Letztendlich kann ich noch sagen, was bei uns abgeht, nicht nur bezüglich dieser BV, da ist Schlecker ein echter Waisenknabe gegen und das meine ich verdammt Ernst! Diese BV befindet sich ja im Moment in der Einigungsstelle und der AG will diese jetzt sogar weiter verschärfen, alles im Namen der Produktivitätssteigerung des einzelnen AN, unglaublich! Ein Spruch wird quasi jede Woche erwartet was den Zeitdruck natürlich weiter steigert.

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rkoch

03.02.2012 um 10:24 Uhr

das die Tagesordnungspunkte nicht vorab, also vor den jeweiligen Sitzungen, einige Tage vorher den BRM und EBRM mitgeteilt wurden oder zumindest nicht an dem Tag wo die BV letztendlich beschlossen wurde?

Selbst DAS ist unerheblich. Die Ladung hat den Zweck das sich die BRM darauf vorbereiten können. Wenn die BRM dann aber die Behandlung eines TOP (der zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht einmal auf der TO gestanden haben muss) nicht ABLEHNEN, dann haben sie ihn akzeptiert. Siehe unsere anderen aktuellen Threads zum Thema Ladung.

auch für"n Mülleimer weil die BV schon Jahre "gelebt" wird?

Man könnte immer die BV anfechten und für unwirksam erklären lassen, das ist nicht das Problem. Das Problem ist WAS geregelt wurde. Eine unwirksame BV würde bedeuten das es GAR KEINE Regelung gibt. Wenn etwas geregelt wurde, was unweigerlich geregelt sein muss (z.B. wie in Eurem Fall Beginn und Ende der AZ), dann kann es gar nicht sein das es KEINE Regelung gibt. Mangels anderer Regelung würde die bestehende Regelung deshalb doch fortbestehen. Sie könnte nur durch eine neue Regelung ersetzt werden ohne das es einer Kündigung bedürfte. Aber gekündigt habt ihr schon, also ist das irellevant.

Etwas anderes wäre, wenn die BV z.B. pauschal Mehrarbeit genehmigt oder AZ über die Grenzen des ArbZG hinaus erlaubt. Eine derartige Regelung ist in sich schon unwirksam, da sie gegen §87 (1) 3. (VORÜBERGEHENDE Verlängerung der AZ, nicht DAUERHAFTE) bzw. gegen Gesetz verstößt. Dann käme es auf Ladungsfehler nicht mehr an, und die Unwirksamkeit würde dem AG die Erlaubnis der Mehrarbeit bzw. die Anordnung von Gesetzeswidriger AZ entziehen, er dürfte nur noch die vertraglich vereinbarte AZ einfordern. Aber Achtung: Eine Regelung die über Gleitzeit pauschal eine längere AZ erlaubt fällt nicht unter Nr. 3 sondern unter Nr. 2 und ist so lange erlaubt wie sie irgendwann die AZ begrenzt.

Aber WO ist eigentlich Euer Problem? Die BV ist gekündigt, ihr wisst (hoffentlich) was ihr ändern wollt, der AG verzögert die Sache, RUFT DIE EINIGUNGSSTELLE AN!!!!!!!!

Dann hat das ganze innerhalb weniger Wochen ein Ende!

  1. Kostet den AG ein Tag Einigungsstelle einige Tausend Euro, also wird er i.d.R. auf Euch zugehen.
  2. Sollte eine der alten Regelungen gesetzeswidrig sein wird der Einigungsstellenvorsitzende so er was auf dem Kasten hat diese kommentarlos von der Liste der möglichen Einigungsgegenstände streichen.
  3. Wird der Eingungsstellenvorsitzende so bald er merkt das eine Einigung unmöglich ist die Einigungsstelle dadurch beenden das er einer der beiden Seiten recht gibt, und was diese Seite dann gefordert hat IST die neue BV.
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rainerw

03.02.2012 um 11:06 Uhr

@CarlosBär

Ich schleisse mich hier @rkoch erstmal voll an. Weiter möchte ich noch den Rat geben zu schauen ob da nicht zu viel in einer einzigen BV geregelt wird. Suche mal die Stellen raus die eh schon vom Gesetzgeber geregelt werden, wie zum Beispiel "Pausen". Im Arbeitszeitgesetz ist dieses eigentlich schon genau geregelt und man darf hier eigentlich nur etwas regeln wo ein MA sich nac dem Gesetz besser steht, als wie das Gesetz es vorschreibt. So kannst Du Punkt für Punkt die BV auseinander pflücken. Regelt jeden Punkt in einer extra BV. Denn wenn ihr vor der Einigungsstelle steht sieht es immer schlecht aus wenn ihr mit leeren Händen da steht. Euer Angebot heisst dort dann also das ihr gewillt sein alles seperat zu regeln. So ist es Übersichtlicher und lässt die Mitbestimmung einfacher erkennen. Bedenkt das nach euch auch mal irgendwann ein neuer BR kommen kann und dann vor dem selben Problem steht.

Falls noch Fragen sind ich schaue gerne übers Wochenende noch mal hier rein und versuche zu helfen.

G
gironimo

03.02.2012 um 17:13 Uhr

Aber WO ist eigentlich Euer Problem? Die BV ist gekündigt, ihr wisst (hoffentlich) was ihr ändern wollt, der AG verzögert die Sache, RUFT DIE EINIGUNGSSTELLE AN!!!!!!!!<

(Quellenangabe: rkoch; doppelt hält besser.)

C
CarlosBär

03.02.2012 um 19:22 Uhr

Also hat es eigentlich keinen Sinn die BV zu bekämpfen da egal wie sie zustande kam und was auch immer darin geregelt wurde eh rechtmässig ist und ehe ich mich da dann zum Clown mache lasse ich es lieber, schade! Allerdings werde ich noch zusehen das ich dennoch mal mit unserem Anwalt spreche.

In dieser BV werden so viele Dinge geregelt, wie andere vielleicht in fünf BV regeln aber ich werde Euren Rat mal nachgehen und die einzelnen Punkt versuchen rauszufinden die man ablehnen könnte.

Unser AG scherrt sich ein Dre** um Gesetze! Der BR klagt schon ohne Ende bzw. der AG klagt selber auch noch, da wir Armeen von leiharbeiter ständig ablehnen weil wir ein Einstellungsstop haben und ausschließlich Leiharbeieter nachkommen für jeden der gekündigt wird, selber aufhört oder deren der sachgrundlos befristete AV ausläuft und über die hauseigenen Leihfirma wieder reinkommt.

Der AG kommt eben nicht auf uns zu, zu keiner Zeit und in der Zukunft auch nicht, egal was los ist, der zahlt jährlich MILLIONEN für Anwälte! Der AG WILL alles, will aber nichts extra rausrücken, im Gegenteil, er will die Lohnkosten massivst senken, die Produktivität aufs äusserste steigern und wenn da ein paar über die Klinge springen interessiert das dem AG einen Feuchten! Wird seitens der Gewerkschaft zum Streik aufgerufen, bestellt der AG Busse voll mit Leiharbeiter, die wir auch vorher noch einarbeiten mussten, und der Laden läuft großteils weiter! Bei Gewerkschaftsaufrufe stehen Firmeneigene "Sicherheitsleute" vor der Tür und warten bloss drauf das wir streiken! Der AG verstößt absichtlich gegen Gesetze, hält sich nicht an Tarifverträge, schikaniert, nötigt und erpresst MA das sich die Balken biegen!

Aber irgendwo hört der ganze Mi** auch mal auf, denn wenn MA während der Arbeit völlig erschöpft zusammenbrechen und niemanden interessiert das, ist schluss mit Lustig! Wir haben regelmässig 99/100er die wir ablehnen, der AG setzt trotzdem um, verklagt uns doch die Aussage oder rennt zum ArbG und Zustimmungsersetzungen die er regelmässig nicht erhält! Der AG treibt die Firma am Rande der Insovenz nur um bei Tarifverhandlungen Druck aufzubauen und wirklich die letzten Errungenschaften der letzten 20 Jahre aus den Tarif- und Mantelverträgen rauszubekommen und wird eben, wie schon erwähnt, Tarifvertragsbrüchig wohl wissend das Streiks bei Tarifverhandlungen fast ins Leere gehen weil Armeen von Leiharbeiter auf der Matte stehen!

Jetzt habt ihr mal einen winzigen Eindruck was bei uns so läuft und das ist nicht annähernd alles! Wenn ich schreibe das Schlecker ein Waisenknabe ist dann ist das auch so!

Ich muss nun nur noch sehen wo und wie ich da jetzt ansetze, weiter zusehen werde ich jedenfalls nicht!

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rainerw

04.02.2012 um 00:47 Uhr

@CarlosBär Erst einmal ein Lob für Dich wie Du Dich in die Materie einbringst und wie sehr Du Dich für die MA in dieser beschies...... Situation einsetzt. Wieso bist Du der Ansicht das ihr nix tut gegen diese ominösen BV? Ihr habt sie gekündigt und die Sache ist am laufen. Nu seht zu das ihr so schnell wie möglich vor die Einigungsstelle kommt. Fangen wir aber mal beim Istzustand an: Ich glaube ich brauche kein Prophet zu sein um zu sagen das die BV so lange gilt bis eine neu BV abgeschlossen ist? Was steht in der BV zu den Kündigungsfristen? Zu wlchen Datum habt ihr die BV Gekündigt? Eurem AG scheinen Kosten egal zu sein..... nun gut, zeigt ihm das es euch dann am Egalsten ist. Nehmt euch diese BV und plückt sie auseinander. Und wenn ihr dazu die nächsten 8 Wochen jeden Tag ne 8 stündige BR Sitzung einberufen müsst, dann macht ihr das halt. Sucht zunächst alle Verstösse des AG zusammen und schaut euch dazu den § 23 BetrVG Abs. 3 in seiner ganzen Komentierung an und handelt danach.

Nehmt diese BV und versucht festzustellen welche Dinge das Gesetz aus dieser BV eh schon regelt Seht ihr ihr eine Verbesserung als wie es ein Gesetz oder ein Tarifvertrag oder eine Einzelvertragliche Regelung vorsieht? Dann schreibt auf das ihr darüber eine extra BV erstellen wollt. Steht ihr euch nach dieser BV schlechter (was eigentlich nicht sein dürfte) schreibt auch dieses auf. Sind dort Punkte in den einzelnen Bereichen wo ihr euch weder schlechter noch besser steht, weil dort nur das organisatorische geregelt wird was ein Gesetzt, TV oder AV aussagt, so schreibt auch dieses auf. Die drei Punkte sind ein Anfang für die Einigungsstelle. Punkt 1. Das wollen wir Regeln in der und der Reihenfolge. Punkt 2. Das wollen wir so nicht Regeln: Und Punkt 3. Das wollen wir in Angriff nehmen wenn Punkt 1 abgearbeitet ist und der AG sich zukünftig bereit erklärt sich an das BetrVG und anderen Gesetzen zu halten. So habt ihr schon mal eine Argumentation, wenn ihr in die Einigungstelle rein geht. Nun Könnt ihr dran gehen und euch in täglichen Sitzungen sehen was ihr in welcher BV geregelt haben wollt. Erstellt BV´s und legt sie dem AG als Vorschlag vor. Terminiert jedesmal bis wann ihr Rückantwort erwartet. Der AG wird sie wohl größtenteils Missachten---- ist aber sein Minuspunkt bei einer Einigungsstelle. Aproppo Einigungsstelle! Ich hoffe Ihr kennt den genauen Weg dahin. Wenn nicht hier ein Beispiel: http://pagewizz.com/betriebsrat-und-einigungsstelle/

Sollte der AG euch wegen euer Vorgehensweise in Zunkunft in irgend einer Weise Benachteiligen; entweder alle oder einzelne BRM´s solltet ihr euch auch mal die §§ 119 oder 121 BetrVG anschauen. Und bedenke, wenn Du jetzt so einen Anwalt befragst ist es inoffiziell. Ich vermute hier einfach mal das ihr darüber keinen Beschluss gefasst habt? Für nu erstmal genug Input!

PS: Im Übrigen kann man auch über den Einsatz von Leiharbeitnehmern eine BV abschliessen. Die könnte enthalten das z. B. nur 20 % an Leiharbeitnehmern, gemessen an allen Beschäftigten des Betriebes und auch nur von solchen Unternehmen die einen Kooperationsvertrag zwischen den DGB und BZA besitzen, eingesetzt werden dürfen. Kommt der AG da nicht entgegen, in Zukunft alle Überstunden ablehnen. Hält der AG sich nicht dran... dann §23 BetrVG.

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CarlosBär

04.02.2012 um 10:44 Uhr

@rainerw,

diese BV ist schon vor Jahren gekündigt worden, noch zum alten BR hin. Es ist eine BV die natürlich sehr AG lastig ist und die unter mysteriösen Umständen zustande kam und die jetzt schon wirklich alles den AN anverlangt. Der AG, der uns vor einigen Jahren aufgekauft hat und für dem dieser Bereich absolutes Neuland war, möchte natürlich das wenigstens diese BV so weiterläuft wie bisher. Sie ist auch schon seit längerem in der Einigungsstelle und dort sind auch schon unsere erfahrensten Leute involviert, die schon seit Jahren auch mit anderen Themen in den Einigungsstellen waren. Ich zähle natürlich nicht dazu, habe mich dafür auch nicht gemeldet, da ich der Meinung bin das mir für solche Verhandlungen einfach die Erfahrungen fehlen, solange bin ich ja auch noch nicht BR aber fast täglich setze ich mich nach Feierabend noch hin und bilde mich weiter, u.v.a. auch hier im Forum :-) Bei einigen Themen kenne ich mich etwas besser aus bei anderen weniger, versuche aber täglich diese Unterschiede in meiner Freizeit auszugleichen.

Zu der BV die eben gerade noch Nachwirkung hat und den ´Vorschlägen des AG zur neuen BV, die wie gesagt noch drastigere Maßnahmen und Wünsche des AG enthält, haben wir eine Synopse erarbeitet und wird gerade in der Einigungsstelle verhandelt. Wir warten eigentlich wöchentlich auf einen Spruch, denke höchstens noch ein oder zwei Sitzungen dann fällt ein Spruch. Nun habe ich mir alles mal angesehen und finde das der BR dem AG immer noch zu weit entgegenkommt und wollte deshalb diese alte BV per Gericht aussetzen lassen und zeitgleich ein Unwirksamkeitsverfahren anstoßen und eben diese Einigungsstellen ruhen lassen bis im Hauptsachverfahren entschieden wurde. Die Arbeitszeiten hätten dann nach meinen "Wünschen" noch einige Wochen weiter laufen können bis wir eine neue Arbeitszeitregelungen ausgehandelt hätten die auch dem Gesundheitsschutz der AN Rechnung getragen hätte. Dies werde ich aber wohl so nicht hinbekommen, so jedenfalls Eure Meinung hier im Forum.

Den 23er ziehen wir fast monatlich, juckt dem AG rein garnicht. Der schickt ne Armee von Anwälten los die das regeln, ist eine der größen Anwaltskanzleien der Welt, Strafen werden aus der Portokasse gezahlt. Selbst unser neuer Personalchef ist aus dieser Kanzlei! Gibt es nicht eigentlich auch eine Berufsehre/ethik für Anwälte? Die wissen ganz genau was der AG bei uns abzieht und unterstützen ihn auch noch tatkräftig damit.

Wenn es nach mir gehen würde, würden wir wirklich jeden Tag Sitzungen abhalten um diese BV auseinanderzupflücken und vor Gericht ziehen, die anderen sehen das anders, wollen auch ihre Freizeit haben und begnügen sich mit den Wochensitzungen, das ärgert mich zwar sehr, kann ich aber leider auch nicht ändern.

Wie waren auch im Punkto Leiharbeiter in Verhandlungen mit dem AG, eine BV hat er aber nie unterzeichnet und deshalb haben wir eben auch wöchentlich dutzende 99/100er die sich nur um die Leiharbeiter drehen. Das hält uns antürlich auch immer auf und ab von anderen wichtigen Baustellen, die es zu Hauf bei uns gibt. Du muss es mal so sehen, der AG will unsere Firma perrsonell ausbluten lassen und nur noch Leiharbeiter einsetzen. Bei uns wird noch nicht einmal mehr befristet eingestellt. Alle Befristeten die wir ahtten wurden nicht entfristet, sind aber bei der hauseigenen, die Firma die uns damals aufkaufte ist ein großer Konzern, Leihfirma wieder zurück zu uns gekommen und machen genau die selbe Arbeit wie die Arbeit, die sie verrichtet haben als sie bei uns befristet eingestellt wurden. Vielleicht werden in Jahren noch 10 oder 20% der Stammbelegschaft vorhanden sein denn ohne Fachleute kann der Laden natürlich nicht laufen, es werden mit dieser Vorgehensweise aber viele, viele hundert noch relativ gutbezahlte Arbeitsplätze, die dem AG natürlich ein Dorn im Auge sind, vernichtet.

Einzelne BR werden bei uns nicht schlechter behandelt als woanders auch. Der AG versucht zwar zwischendurch immer mit kleinen Nadelstichen, wer kennt das nicht, einige BR zu ärgern aber im Groß geht es da noch gesittet zu.

Die Gewerkschaft und der BR wollen jetzt aber auch noch die Öffentlichkeit über diesen ganzen Mi**t aufklären, also Öffentlichkeit herstellen. Das ist unserer Meinung nach noch der einzige Weg den wir sehen um Besserungen durchzubekommen bzw. ein Umdenken zu erzwingen. In kürze steht auch ein Streik, noch nicht unbefristet, im Raum, denn der AG weigert sich beharrlich einen vernünftigen TV mit uns abzuschließen. Wegen den Tarifvertragsbrüchen wird der AG auch noch hunderte Klagen erhalten, die in Kürze bei Gericht eingehen werden.

Es macht wirklich keinen Spass mehr für solchen AG arbeiten zu müssen, zumal wirklich jeglicher Respekt gegenüber dem AG verloren gegangen ist! Hunderte haben schon aufgegeben, verstehe ich auch und diese Arbeitsplätze wurden eben mit Leiharbeiter aufgefüllt.

Ich werde mir diese BV jetzt nochmal zu Gemüte ziehen und einen Punkt habe ich schon, denn dort werden auch die Pausen geregelt, die meiner Meinung nach schlechter geregelt sind als das Gesetz vorschreibt. Aber noch nicht einmal an diese Regelung hält sich der AG und bekommt regelmässig Strafen vom Gericht aufgebrummt, die er natürlich auch aus der Portokasse zahlt, echt übel der ganze Mi**t!

Mich ärgert das jetzt natürlich sehr das ich meinen Plan nicht umsetzen kann!

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