Hatte gestern schon eine Frage an das Forum gestellt, welche sehr schnell und kompetent beantwortet wurden, nochmals vielen Dank dafür! Habe heute leider wieder ein verzwickten Fall. Für die Länge entschuldige ich mich schon jetzt, dürfte jedoch leider nicht verhinderbar sein da eben auch etwas verzwickt.

Folgender Sachverhalt:

Wir haben eine BV. Diese BV, von einem Gremium ausgehandelt welches heute nicht mehr im Amt ist, sind dem BR und weit über 90% der Belegschaft ein Dorn im Auge und alle diese Beteiligten wollen diese BV kippen bzw. wären sehr glücklich wenn diese endlich verschwindet, gekündigt ist diese bereits, befindet sich jedoch seit langem in der Nachwirkung und die GF sieht hier keinen allzugroßen Zeitdruck.

Nun habe ich mal diese BV genauer unter die Lupe genommen, insbesondere die gesamte Entstehungsgeschichte genauer angesehen. Aufgefallen sind mir enorme Ladungsfehler bzw. Krankmeldungen und Urlaubsmeldungen der OBRM die diese Ladungsfehler verursachten. Das zieht sich von der gesamten Beratung über diese BV, welche monatelang andauerte, bis hin zur Beschlusslage der einzelnen Punkte, die auch alle einzeln per Beschluss beschlossen wurde und dann als Ganzes in eine BV einflossen, welche wiederum als Gesamt-BV beschlossen wurde, mit mehreren EBRM.

Das dazu, nun wohl das Wichtige an der Sache:

1. Es wurden EBRM eingeladen obwohl nirgends zu finden war ob die OBRM die krank bzw. im Urlaub waren tatsächlich als verhindert nach dem BetrVG gemeldet wurden, also das sie tatsächlich an den folgenden Sitzungen nicht physisch anwesend sein können, jedenfalls existieren dazu keine schriftlichen Meldungen der Kranken bzw. der Urlauber, kann also nicht bewiesen werden das diese OBRM tatsächlich verhindert waren.

2. Haben EBRM bei Beschlüssen mitgewirkt, die zumindest zum Teil nicht an den Beratungen für diese BV mitgewirkt haben, sie wurden nach meiner Einschätzung einfach als s.g. Stimmvieh verwendet und waren eigentlich mit dieser Thematik überfordert. Ist vielleicht auch logisch, denn diese BV ist wirklich extremst komplex mit massivsten Auswirkungen auf den einzelnen AN! Ich meine mal in den Kommentierungen (EBRM) gelesen zu haben, das EBRM nur an Beschlüsse teilnehmen und beschließen dürfen an denen sie auch tatsächlich mitberaten haben, könnt Ihr das bestätigen oder habe ich da nur etwas falsch verstanden?

3. Wurden zu diesem Zeitpunkt, über Jahre hinweg, die TOPS nicht vorab an die BRM und auch nicht an die EBRM gesendet, sondern erst am Tage der Sitzung bekanntgegeben was eine Einarbeitung und Vorbereitung in dieser Materie, gerade für die EBRM, unmöglich machte und was meine These des Stimmviehs untermauert und was nach meiner Einschätzung schon generell Beschlüsse nichtig macht.


Wie seht Ihr das? Wie hoch schätzt Ihr es ein, dass diese BV vor Gericht ungültig erklärt werden kann?

Ich werde diese Thematik bei der nächsten Sitzung natürlich ansprechen und den Vorschlag machen einen RA einzuschalten, der die Gültigkeit dieser BV überprüfen soll. Eine Beschlussfassung über die Einschaltung eines RA habe ich erst mal fallen gelassen, zumindest für die nächste Sitzung.

Habt Ihr vielleicht Tipps wie ich jetzt weiter fortfahren sollte, also nach der nächsten Sitzung, die ich als Info, Gültigkeit der BV XY, auf die TOP gesetzt habe? Ich habe noch nie eine BV für unwirksam erklären lassen und hätte da gerne von Erfahrenden BRM Tipps und Hilfe um Fehler zu vermeiden, die eine erfolgreiche "Anfechtung" verhindern würde.

Des weiteren habe ich auch irgendwo mal gelesen, dass auch einzelne BRM eine BV vor Gericht auf ihre Wirksamkeit oder Gültigkeit überprüfen lassen kann, sodass ich dann ggf. dies auch alleine durchziehen kann falls das Gremium da nicht mitziehen will? Und wie sieht es hier mit den Kosten des RA und die Gerichtskosten aus, muss der AG diese übernehmen?

Vielen Dank im voraus und Enschuldigung für den langen Text!