Wir sind ein Krankenhaus. Unsere Pflegedienstleitung hat heute das erste Mal einen Leiharbeiter für diese Woche eingestellt. Dieser ist dem Betriebsrat nicht gemeldet worden.
Meiner Meinung mus nach BetrVG § 99 auch der Leiharbeiter gemeldet werden. Was kann der Betriebsrat dagegen tun, ohne das die Stationabläufe zusammen brechen. 2 Personen im Krank,
1 Person in Kur.