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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mögliche Kündigung eines Mitarbeiters

R
Rassmus
Jan 2018 bearbeitet

Kündigung eines Mitarbeiters Ich habe folgendes Problem: Ein Mitarbeiter fällt immer wieder wegen zu hoher Krankenstände auf. 5-6 Wochen pro Jahr ist keine Seltenheit. Die Kollegen aus seiner Schicht sind auch schon völlig genervt. Zusätzlich kommt er auch seiner Meldepflicht nicht nach und bei seiner letzten Krankheit kam auch die Krankmeldung und Verlängerung zu spät im Betrieb an. Deswegen wurden auch wegen der Meldepflicht und der verspäteten Abgabe der Krankmeldungen jeweils eine Abmahnung ausgesprochen. Die Abmahnung zur Meldepflicht ist die zweite und letzte, da im September 2009 schon mal eine aus diesem Grunde ausgesprochen wurde. Jetzt fehlt er schon wieder ohne sich gemeldet zu haben. Wie würdet Ihr euch bei einer jetzt möglichen Kündigung verhalten. Würde dieses Verhalten auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen ?    

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Community-Antworten (5)

C
caretakerFM

29.11.2010 um 20:28 Uhr

Ich sage mal bedingt, Ja. Auf einem Seminar habe ich erfahren, dass die allgemein gebräuchliche These "drei Abmahnung gleich Kündigung" nicht gilt. Abmahnungen untermauern nur das Begehren des AG, somi reicht eine Abmahnung schon aus. Da der Kollege sich wissentlich und mit schriftlich belegbaren Abmahnungen falsch verhalten hat, sehen seine Chancen vor einem Arbeitsrichter eher schlecht aus. Zu berücksichtigen sind natürlich: TV, Arbeitsbedingungen, BV, usw.

W
wölfchen

29.11.2010 um 22:09 Uhr

. . . Rassmus, wieso interessiert Dich, ob dieses Verhalten eine fristlose Kündigung rechtfertigt? Das ist doch eher die Frage, die der Arbeitgeber sich und seinem Anwalt stellen müsste, oder? Und wenn es so ist, wie von Dir dargestellt, dann würde ich im Zweifelsfall die Frist verstreichen lassen, ohne mich dazu zu äußern . . .

G
Gustl

30.11.2010 um 07:45 Uhr

Hallo Kollegen. Rassmus, du hast es nicht leicht. So ein "schlimmer" Kollege, aber so einen müssen wir, bin selbst BRV, vertreten. @wölfchen: Ich würde die Frist nicht verstreichen lassen, sondern mit dem AG verhandeln, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln. Dem Gekündigten ist es eine kleine Hilfe, und du Rassmus stehst nicht schlecht da, wenn es Kollegen aus der Firma erfahren, dass ihr euch trotzdem für den Kollegn eingesetzt habt. Bei einer Fristverstreichung würde man euch Tatenlosigkeit nachreden.

Viel Glück,

da Gustl.

W
wölfchen

30.11.2010 um 10:18 Uhr

. . . ich bin ein wenig im Zweifel, ob das Eintreten für einen "schlimmen" Kollegen tatsächlich ein positives Signal an die anderen MA ist . . .

R
rkoch

30.11.2010 um 10:29 Uhr

ich bin ein wenig im Zweifel, ob das Eintreten für einen "schlimmen" Kollegen tatsächlich ein positives Signal an die anderen MA ist

Das tut nichts zur Sache. Wir sind keine Richter und keine Detektive. Ob eine Kündigung tatsächlich begründet ist haben wir nicht zu entscheiden, selbst wenn der Augenschein gegen den Kollegen spricht.

Ein BR der eine Kündigung unterstützt setzt gegenüber den AN auf jeden Fall ein klares Signal: Lasst Euch sicherheitshalber nicht das geringste zu Schulden kommen, denn der BR wird in diesem Fall möglicherweise den AG unterstützen.

So kann man seine Kollegen auch unter Druck setzen.

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