W.A.F. LogoSeminare

Vertretungsmöglichkeit für Leiharbeiter

T
torstenxxx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage ist hoffentlich leicht für euch. Bei uns bekamen Leiharbeitnehmer verschiedener Vermittlungsargenturen Briefe, in dem sie auf wesentliche Änderungen ihrer Einsatzflexibilität hingewiesen werden. Dazu wurden Urlaubssperren angekündigt und sie sollen auch nicht mehr an den Freizeitblöcken die aus der Schichtart anfallen beteiligt werden. Das heißt 6 Tage arbeiten ohne einen regelmäßigen Freizeitblock zu haben. Die Stunden werden gesammelt und irgendwann abgefeiert. Meine Frage ist jetzt in wie weit der Entleiherbetriebsrat zuständig ist, oder sind diese Mitbestimmungangelegenheiten nach §87 BetrVG in Verleiherbetrieb zu beeinflussen ? Danke für schnelle und kompetente Hilfe. Einen schönen Tag noch

5.07101

Community-Antworten (1)

W
Werner

13.08.2008 um 10:38 Uhr

Hallo TorstenXXX, das ist einzig und allein Sache des Verleihbetriebs. Im MBR ist/wäre lediglich ein evtl. dort amtierender BR. Eure Mitbestimmung greift aber doch bei Veränderungen der wöchentlichen Einsatzzeit in eurem Betrieb.

Ihre Antwort