Leiharbeiter
Hallo, ich bin seit 2006 Betriebsrätin. Leiharbeiter sind in unseren Pflegeeinrichtungen gang und gebe. Wir stellten jetzt fest, dass Leiharbeiter dauerhaft seit 2004 ohne Angaben der wöchentl. AZ. Dies ist auch so vom damaligen BR genehmigt worden. Frage: Kann der jetzige Betriebsrat hier noch im nachhinein etwas machen?
Community-Antworten (1)
12.08.2008 um 14:57 Uhr
Hallo elkenay, einen entsprechenden Beschluss in einer BR-Sitzung fassen und dem AG mitteilen, dass der BR in Zukunft bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern nach § 99 BetrVG in Verbindung mit § 14 AÜG beteiligt werden will.
Verwandte Themen
Leiharbeiter - Betriebsratsgröße
ÄlterAusgangslage: Wir sind ca 45 Mitarbeiter und haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Im Vertrag steht nicht drin, ob sie mindestens 3 Monate bei uns bleiben aber wir würden nie jemande
BR-Wahl Leiharbeiter
ÄlterHallo zusammen habe eine Frage zu Leiharbeitern Wir sind in unserem Unternehmen 91 "eigene" Mitarbeiter hier werden ja jetzt , auch zur Definierung ob 5er oder 7er Gremium, die Leiharbeiter hinzu gezä
Beschäftigung Leiharbeiter
ÄlterDürfen Leiharbeiter in der Entleihfirma Werkvertrag Kollegen auf ihren Arbeitsplatz anlernen. Die Abteilung wird ab 1.10.19 von einer Werkvertragfirma übernommen und jetzt sollen Stamm Kollegen und Le
Zählen Leiharbeiter bei der Berechnung der Freistellung mit?
ÄlterHi in die Runde, brauche dringend Hilfe!!! Zählen Leiharbeiter bei der zu berechnen Freistellung/Freistellungen mit???. Wir sind 490 Mitarbeiter ohne Leiharbeiter und hätten laut §38 eine Freistell
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be