Leiharbeiter
Hallo, ich bin seit 2006 Betriebsrätin. Leiharbeiter sind in unseren Pflegeeinrichtungen gang und gebe. Wir stellten jetzt fest, dass Leiharbeiter dauerhaft seit 2004 ohne Angaben der wöchentl. AZ. Dies ist auch so vom damaligen BR genehmigt worden. Frage: Kann der jetzige Betriebsrat hier noch im nachhinein etwas machen?
Community-Antworten (1)
12.08.2008 um 14:57 Uhr
Hallo elkenay, einen entsprechenden Beschluss in einer BR-Sitzung fassen und dem AG mitteilen, dass der BR in Zukunft bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern nach § 99 BetrVG in Verbindung mit § 14 AÜG beteiligt werden will.
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