Leiharbeiter-Lohn
Moin Leute Als BR wird von der Belegschaft ja immer spontane Allwissenheit vorrausgesetzt. Ich wurde jetzt von einem Leiharbeiter gefragt wie sich das verhält, wenn man IG-Bau angehört, aber als Leiharbeiter für eine Firma der IG-Metall arbeitet ? Dann wiederum haben wir einen Leiharbeiter der der IG-Metall angehört.........ist in unserer Firma beschäftigt die zur IG-Bau gehört.........diese ist als Fremdfirma tätig für eine große Firma , die wiederum zur IG-Metall gehört.
Ich konnte dem Leiharbeiter keine klare Antwort geben, wer weiß wie sich das verhält ?
Community-Antworten (1)
11.10.2010 um 15:05 Uhr
Rechlich ist die Gewerkschaftszugehörigkeit eigentlich nur für die Tarifbindung (§3 TVG) relevant. Nur wenn der AN in der Gewerkschaft ist, welche mit dem Verband des AG oder mit dem AG selbst einen TV abgeschlossen haben entsteht Tarifbindung. Ist der AN in der falschen Gewerkschaft entsteht keine Tarifbindung.
Abgesehen davon gilt in Deutschland die Koalitionsfreiheit, also kann der AN sich bei der Gewerkschaft seiner Wahl einschreiben und dann diese unterstützen und auch deren satzungsgemäße Vergünstigungen in Anspruch nehmen - nur den Tarif kann er nicht anwenden wenn es die falsche GEW ist.
Die IGz und BZA (AG-Verbände) haben z.B. Tarifverträge (http://www.ig-zeitarbeit.de/tarifvertrag z.B. den Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit) mit verschiedenen DGB-Gewerkschaften abgeschlossen (u.a. IG Metall und IG Bau !), die somit für die beiden Kollegen Tarifbindung entfalten wenn das Leiharbeitsunternehmen dem die beiden angehören Mitglied im IGz oder BZA ist. Insofern ist es in Ordnung wenn die beiden bleiben wo sie sind. Ist der AG in einem anderen Verband oder Verbandslos muss man halt schauen was gilt.
Abgesehen davon werden Arbeitsverträge im Bereich Zeitarbeit grundsätzlich mit explizit vereinbarter Tarifbindung abgeschlossen um den §3 (1) 3. AÜG auszuhebeln. Also -> siehe dort.
Verwandte Themen
Leiharbeiter - Betriebsratsgröße
ÄlterAusgangslage: Wir sind ca 45 Mitarbeiter und haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Im Vertrag steht nicht drin, ob sie mindestens 3 Monate bei uns bleiben aber wir würden nie jemande
BR-Wahl Leiharbeiter
ÄlterHallo zusammen habe eine Frage zu Leiharbeitern Wir sind in unserem Unternehmen 91 "eigene" Mitarbeiter hier werden ja jetzt , auch zur Definierung ob 5er oder 7er Gremium, die Leiharbeiter hinzu gezä
Beschäftigung Leiharbeiter
ÄlterDürfen Leiharbeiter in der Entleihfirma Werkvertrag Kollegen auf ihren Arbeitsplatz anlernen. Die Abteilung wird ab 1.10.19 von einer Werkvertragfirma übernommen und jetzt sollen Stamm Kollegen und Le
Zählen Leiharbeiter bei der Berechnung der Freistellung mit?
ÄlterHi in die Runde, brauche dringend Hilfe!!! Zählen Leiharbeiter bei der zu berechnen Freistellung/Freistellungen mit???. Wir sind 490 Mitarbeiter ohne Leiharbeiter und hätten laut §38 eine Freistell
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be