Anhand unsere Dienstpläne sind geteilte Dienste geplant; z.B.: morgens von 5 - 9 h und abends ab 19 h fortgesetzt bis ca. 1 h des nächsten Morgen. Dienstunterbrechungen sind im allgemeinen zwischen 8 und 10 Std. Ist das rechtl. zulässig???? Können wir vom Betriebsrat dagegen angehen und die Schichtpläne ablehnen???? Wie werden die Unterbrechungen vergütet???

Wir sind ein neuer Betriebsrat und dringend auf Hilfe angewiesen; DANKE