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Arbeitszeit - wie können/sollen wir bei bei (kurzfristigen) Änderungen des DPLs mitbestimmen?

M
Maiki
Jan 2022 bearbeitet

wir haben eine BV über den DPL,die besagt,das der Entwurf bis zum 15.eines Monats beim BR sein muss. Beanstandungen werden behoben und DPL wird dann ausgelegt,gilt. Nun hat sich aber was eingeschlichen,was wir gar nicht gut heissen. Bedingt durch Urlaub und Krankheiten vom Personal,kommt es immer öfter vor,das MA angerufen oder glleich gefragt werden,ob sie die Dienste übernehmen würden und Plan wird einfach geändert. Teilweise werden Schichten geändert oder verschoben ohne die MA wenigstens informiert zu haben.Die kommen dann aus frei oder Urlaub und gucken dann recht dumm. Nun meine Fragen: 1.muss MA diese Dienste arbeiten? 2.muss die Änderung nicht auch durch den BR? 3.Was ist wen sich BR querstellt,Dienste so nicht genehmigt,weil schon Ü-Std da sind und sich aber PDL weigert dies hinzunehmen,weil sonst niemand da ist?

Um das klar zu stellen ,wir sind nicht gegen einspringen,aber alles mit Maß und Ziel.

vielen dank für antworten

4.29802

Community-Antworten (2)

V
vollmond

26.07.2005 um 04:31 Uhr

Hallo maiki.

sieh Dich doch bitte mal auf den Seiten von "verdi.de/mein-frei" um. Dort erhälst Du nicht nur entsprechende Urteile und Gesetze sondern noch mehr. Gruß vollmond

H
Heike

26.07.2005 um 11:58 Uhr

Zur 1. Frage: Nein die betroffenen AN müssen nicht arbeiten. Ein mitbestimmungswidrige Maßnahme des AG kann nicht auif individualrechtlicher Ebene durchgesetzt werden. 2. Frage: Auch die Änderung von bereits genehmigten Dienstplänen ist gem. § 87 I Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. 3. Frage: Ag muss wohl seine Personalpolitik überdenken. Für den BR heißt dass u.a. die Personalplanungsunterlagen gem. § 92 betrVG anzufordern und zu prüfen. We4nn AG die An einsetzen möchte, müßte er die Einigungsstelle anrufen, die sodannn hierüber entscheidet.

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