unser betrieb setzt 4 leiharbeitnehmer seit einem halben jahr an einen anderen standort ein , wo die arbeitszeit um 7 uhr beginnt nicht wie bei uns um 6 uhr.
sind wir da nicht in der mitbestimmung ( § 87 abs. 1,2, 3, 6, 7 ) ?????
weil wir wurden nicht gefragt dazu ob sie um 7 uhr anfangen dürfen ( können ).

pimpelchef