arbeitszeit bei Leiharbeitnehmern
unser betrieb setzt 4 leiharbeitnehmer seit einem halben jahr an einen anderen standort ein , wo die arbeitszeit um 7 uhr beginnt nicht wie bei uns um 6 uhr. sind wir da nicht in der mitbestimmung ( § 87 abs. 1,2, 3, 6, 7 ) ????? weil wir wurden nicht gefragt dazu ob sie um 7 uhr anfangen dürfen ( können ).
pimpelchef
Community-Antworten (1)
09.08.2008 um 12:40 Uhr
@pimpelchef, Urteil des BAG vom 19.06.2001 1 A BR 43/00 http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20g01093.html
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