W.A.F. LogoSeminare

arbeitszeit bei Leiharbeitnehmern

P
pimpelchef
Jan 2018 bearbeitet

unser betrieb setzt 4 leiharbeitnehmer seit einem halben jahr an einen anderen standort ein , wo die arbeitszeit um 7 uhr beginnt nicht wie bei uns um 6 uhr. sind wir da nicht in der mitbestimmung ( § 87 abs. 1,2, 3, 6, 7 ) ????? weil wir wurden nicht gefragt dazu ob sie um 7 uhr anfangen dürfen ( können ).

pimpelchef

5.73401

Community-Antworten (1)

DS
das Sams

09.08.2008 um 12:40 Uhr

@pimpelchef, Urteil des BAG vom 19.06.2001 1 A BR 43/00 http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20g01093.html

Ihre Antwort