Hallo
Bei uns in der Klinik arbeiten inzwischen relativ viele Leiharbeitnehmer in der Pflege. Wir haben eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Bei den Leiharbeitnehmern wird öfter gegen diese Betriebsvereinbarung verstoßen. Unser Betriebsrat begründet dies damit, dass sie bei den Leiharbeitnehmern nicht in der Mitbestimmung wären. Die Leiharbeiter könnten sich ihre Dienste selber aussuchen, und seien somit selber verantwortlich für ihren Gesundheitsschutz und die Einhaltung der Arbeitszeitgesetzes. Ich teile diese Meinung nicht. Wer hat Recht?