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Leiharbeiter und Mitbestimmung

A
alraune
Jun 2019 bearbeitet

Hallo Bei uns in der Klinik arbeiten inzwischen relativ viele Leiharbeitnehmer in der Pflege. Wir haben eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Bei den Leiharbeitnehmern wird öfter gegen diese Betriebsvereinbarung verstoßen. Unser Betriebsrat begründet dies damit, dass sie bei den Leiharbeitnehmern nicht in der Mitbestimmung wären. Die Leiharbeiter könnten sich ihre Dienste selber aussuchen, und seien somit selber verantwortlich für ihren Gesundheitsschutz und die Einhaltung der Arbeitszeitgesetzes. Ich teile diese Meinung nicht. Wer hat Recht?

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

14.06.2019 um 12:55 Uhr

@Alraune guckst du: https://www.betriebsrat.com/checkliste/129/64438/leiharbeitnehmer-mitbestimmungsrechte-der-betriebsraete

sowie geklaut auf der Seite: b...g.de: Auch im Bereich Arbeitsschutz liegt die Verantwortung für die Leiharbeitnehmer beim Entleiher. Das hat das LAG Hessen in einer aktuellen Entscheidung (5.7.2018 - 9 Sa 459/1) klargestellt.

J
junior73

14.06.2019 um 13:00 Uhr

Gemäß 80 BetrVG hat der BR u.a. darauf zu achten, das Gesetze, Verordnungen etc. eingehalten werden. Leiharbeitnehmer unterliegen der Weisung des Entleihers. Da der Entleiher und dein Arbeitgeber wahrscheinlich identisch sind, ist euer BR auch für die Leiharbeiter zuständig

K
kratzbürste

14.06.2019 um 13:27 Uhr

Der BR soll mal seinen Job machen. Am besten fängt er mit Fortbildungen an. Und bei der nächsten Wahl solltest du kandidieren.

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