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Datenschutz bei Leiharbeitnehmern - Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, die Daten (Namen)von Leiharbeitnehmern an Kunden weiterzugeben?

W
wurm
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, unsere Firma ist ein Dienstleistungsunternehmen und ein Kunde von uns möchte Namen von Mitarbeitern einer Leihfirma, die für uns arbeitet. Daher habe ich folgende Frage: Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, die Daten (Namen)von Leiharbeitnehmern an Kunden weiterzugeben.

Über Antworten würde ich mich freuen, wenn möglich auch mit Angabe von Gesetzen in denen, es zu finden ist.

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Community-Antworten (1)

N
Nixwisse

07.09.2007 um 19:58 Uhr

Hi Wurm, m.W. untersagt das Datenschutzgesetz die Weitergabe von MA-Daten (auch LeihAN) generell ohne die Zustimmung derselben! Wofür/weshalb und welche Daten sollen an Kunden weiter gegeben werden??

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