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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Praktikant nimmt Arbeit weg - Kann man dem Arbeitgeber die Einstellung des Paktikanten verweigern?

M
Mixman
Jan 2018 bearbeitet

Am Dienstag nach Ostern soll ein Praktikant bei uns Bus fahren. Für die Stammfahrer unserer Firma ist schon zu wenig zu fahren. Jetzt nimmt uns ein Praktikant nach Einweisung auch noch dir Arbeit weg. Was kann man da machen? Kann man dem Arbeitgeber, die Einstellung des Paktikanten verweigern? Oder ihn verpflichten, ständig einen Fahrer daneben zu setzen?

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Community-Antworten (2)

H
Heinz

03.04.2007 um 17:10 Uhr

Schau doch mal, ob Ihr nicht die Zustimmung nach § 99 (2) Nr. 3 verweigern könnt.

K
Konrad

03.04.2007 um 17:27 Uhr

Hallo Mixman 1.Der Arbeitgeber hat bei der Einstellung des Praktikanten dessen Einsatz zu benennen, dies darf nicht zum Nachteil, der Beschäftigten führen. Das kann ein Grund sein die Zustimmung zur Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr.3 BetrVG zu verweigern. 2.„Für die Stammfahrer unserer Firma ist schon zu wenig zu fahren“ Es gibt doch nach BGB vertragliche Pflichten Arbeitsstunden hat der AN zu erbringen und festgelegter Lohn / Gehalt der AG zu bezahlen. Diese beide Pflichten hat AG und AN einzuhalten.
Oder sprechen wir von Überstunden /Mehrarbeit ? Das wäre evtl keine vertragliche Leistung.

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