Hallo ihr Wissenden,
ich brauch mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt bezüglich von Urlaub:
Wir sind ein Schichtbetrieb, der auch am Wochenende arbeitet.
Nun kommt es immer wieder mal vor, das Mitarbeiter vor ihrem Urlaubstag eine Nachtschicht machen müßen.
Das heißt er kommt abends am Tag X zur Arbeit bis morgens 6:00 Uhr des Tages Y und geht am Tag Y aber auch in den Urlaub.
Seitens der GL wird dies als rechtens angesehen.
In unserem BR sind wir uns da auch nicht einig.
Ich bin der Auffassung, der Urlaub beginnt am Tag Y um 0:00 Uhr.Was dann bedeuten würde, das bis maximal 0:00 Uhr am Tag X gearbeitet werden darf.

Ein BV für die Urlaubsreglung wurde bisher in unserer Firma nicht gemacht :-((

Vielen Dank für Eure Hilfe
MfG puschel