Erstellt am 01.08.2008 um 07:19 Uhr von mainpower
Hallo,
was die Belegschaft da vorschlägt hat mit Kurzarbeit nichts zu tun. Das ist eine verminderung der Arbeitszeit was der BR dem AG in Euerem fall vorschlagen könnte. Änderung der Arbeitszeit ist Mitbestimmungspflichtig.
Echte Kurzarbeit ist an gewisse Krieterien gebunden.
1. Der BR muss der Kurzarbeit zustimmen.
2. Die Möglichkeit der Kurzarbeit muss in einem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt sein.
3. Die Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld muss erfüllt sein. Ein Kriterium für den erhalt von Kurzarbeitergeld ist dass für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen für mindestens ein Drittel der Belegschaft mehr als 10 Prozent der Arbeitszeit ausfällt.
Erstellt am 01.08.2008 um 08:46 Uhr von Tatti
@mainpower
Danke schön.
Das hieße ja, wenn wir einer Verminderung zustimmen oder sie vorschlagen würden, wäre es sicherlich schwierig, diese irgendwann wieder rückgängig zu machen, oder!?
Erstellt am 01.08.2008 um 12:51 Uhr von pit47
Hallo Tatti,
die Verkürzung der Wochenarbeitszeit wird tariflich vereinbart und kann nicht vom BR mit dem AG vereinbart werden, außer es stehen im Tarifvertrag Ausnahmeregelungen.
Wenn die Belegschaft kürzer arbeiten will, muss mit jeden Einzelnen ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Erstellt am 03.08.2008 um 19:25 Uhr von Alexa
Hallo Tatti,
ich empfehle dringend Kontakt mit der zuständigen Gewerkschaft aufzunehmen. Ihr begebt Euch als BR hier auf sehr dünnes Eis.
Am saubersten (wenn auch sofort unangenehmsten) wären betriebsbedingte Kündigungen. Also ein Sozialplan machen und die mit den wenigsten Punkten werden gekündigt (evtl. mit Abfindung). Wäre sehr hart! Alternativ könnt ihr noch evtl. vorhandene Arbeitszeitguthaben und Urlaub abbauen, wenn das schon etwas hilft.
Für alles Andere braucht ihr unbedingt externe Beratung durch die Gewerkschaft.
Viel Erfolg!