W.A.F. LogoSeminare

Gleitzeitregelung - Direktionsrecht oder greift hier zu Gunsten der Arbeitnehmer das AGG?

R
Rechti
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Unternehmen mit Gleitzeit. Unsere Stempeluhr läuft ab 06.45 Uhr. Nun hat ein Abteilungsleiter seiner Gruppe vorgeschrieben, sich erst um 07.00 Uhr einzustempeln und nicht mehr um 06.45 Uhr. Die anderen Gruppen dürfen sich jedoch weiterhin bereits um 06.45 Uhr einstempeln. Nun unsere Frage: Hat der Abteilungsleiter hier Direktionsrecht oder greift hier zu Gunsten der Arbeitnehmer das AGG?

5.64202

Community-Antworten (2)

B
betriebsratten

31.07.2008 um 17:52 Uhr

Viel einfacher: Der Betriebsrat bestimmt zwingend mit über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit: BetrVG §87

DAH
Der alte Heini

31.07.2008 um 23:51 Uhr

Rechti das dürfte ein Fall für eine erzwingbare Betriebsvereinbarung sein. Da dürfte § 87 Abs.2, Ziffer 2+3 BetrVG sehr hilfreich sein.

Womit wird denn jetzt die Gleitzeit geregelt. Per Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung?

Ihre Antwort