Gleitzeitregelung - Direktionsrecht oder greift hier zu Gunsten der Arbeitnehmer das AGG?
Wir sind ein Unternehmen mit Gleitzeit. Unsere Stempeluhr läuft ab 06.45 Uhr. Nun hat ein Abteilungsleiter seiner Gruppe vorgeschrieben, sich erst um 07.00 Uhr einzustempeln und nicht mehr um 06.45 Uhr. Die anderen Gruppen dürfen sich jedoch weiterhin bereits um 06.45 Uhr einstempeln. Nun unsere Frage: Hat der Abteilungsleiter hier Direktionsrecht oder greift hier zu Gunsten der Arbeitnehmer das AGG?
Community-Antworten (2)
31.07.2008 um 17:52 Uhr
Viel einfacher: Der Betriebsrat bestimmt zwingend mit über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit: BetrVG §87
31.07.2008 um 23:51 Uhr
Rechti das dürfte ein Fall für eine erzwingbare Betriebsvereinbarung sein. Da dürfte § 87 Abs.2, Ziffer 2+3 BetrVG sehr hilfreich sein.
Womit wird denn jetzt die Gleitzeit geregelt. Per Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung?
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