Frage zu §98
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich aktuell mit dem §98 BetrVG. Mir ist noch nicht ganz klar, in welchen Bereichen es greift. Greift es nur bei der Bereitstellung von Bildungsangeboten und der Auswahl der geeigneten MA oder greift es auch bei individuellen Vereinbarungen. Aktuell gibt es in unserem Unternehmen drei Beispiele:
- Greift es, wenn ein allgemein zugängliches Englisch Training eingerichtet wird.
- Greift es, wenn eine Führungskraft mit dem Arbeitgeber eine Fortbildung im Bereich Arbeitsrecht erhält?
- Ein Mitarbeiter ist Rettungsassistent und er würde gerne die Qualifikation um Notfallsanitäter machen. Er würde dafür den Bildungsurlaub einsetzten und der AG einen Teil der Kosten übernehmen.
Für mich ist noch nicht klar, ob der BR bei diesen individuellen Vereinbarungen zustimmen muss. Im Abs. 3 klingt es so, als müsste auch jede individuelle Fortbidlungsmaßnahme dem BR vorgelegt werden. Vielleicht könntet ihr mir einen Tip oder gar eine gute Quelle geben geben.
Community-Antworten (1)
02.07.2022 um 18:21 Uhr
Meines Wissens gilt es immer den BR mit einzubeziehen. Ihr sprecht mit wie eine Fortbildung stattfindet und wer die Fortbildung durchführt. Wer eine Fortbildung erhält muss genauso mit euch besprochen werden. Zumindest wenn der AG die Kosten ganz oder teilweise trägt. Es soll sicher gestellt werden, dass nicht der Nasenfaktor entscheidet, sondern die Notwendigkeit. Man kann auch eine BV abschließen, die das Procedere genau regelt. Für die Führungskräfte seid ihr genauso zuständig, sofern es keine leitende Angestellte sind.
Verwandte Themen
### 10.000 Beitrag in diesem Forum erreicht ###
Vor 9 Monaten haben wir dieses Forum erneuert. Am Mittwoch den 18.01.2006 um 22:51 Uhr hat "Mantarine" den 10000. Beitrag geschrieben (siehe Link Schulung). Herzlichen Glückwunsch! Wir danken allen
Nochmal zu oxmox: Wann ist ein Arbeitsverhältnis gekündigt?
Es gibt nichts schlimmeres als diese 7er Begrenzung, deshalb will ich oxmox Frage nochmal aufgreifen: meine Frage bezieht sich auf das 13. Monatsgehalt. In unserem Unternehmen wurde eine BV zwisch
Machen Wiederholungskündigungen einen Betriebsrat erfolgreich handlungsunfähig?
Hallo Leute, ich habe einen Haufen Fragen zum Thema Kündigung und natürlich auch eine Meinung dazu. Bitte sagt mir, ob ich damit eurer Meinung nach richtig liege. Wenn unser Arbeitgeber einen vo
irgendwo als Anwalt
Dies ist ein Auszug aus einem amerikanischen Buch 'Disorder in the Court'. Es sind Sätze, die tatsächlich so vor Gericht gefallen sind, Wort für Wort, aufgenommen und veröffentlicht von Gerichtsrepo
Wer vertritt den Betriebsrat bei einer Wahlanfechtung?
Achtung: Das ist jetzt der 3. Versuch, heir eine Frage zu stellen. Das Problem bei den bisherigen 2 Versuchen war folgendes: Statt meine Frage zu beantworten wurde sinnloses Zeug rumgesülzt und nach