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Arbeitnehmerüberwachung - Taktanzeige wieder entfernen?

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punto31
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben in April ein Betriebsrat in unserer Firma gegründet, und da wir nicht so fit sind bräuchten wir mal eure Hilfe. Wir haben folgendes Problem: Bei uns in der Firma gibt es mehrere Stationen an den Arbeitnehmer arbeiten. An einer bestimmten Station gibt es eine Taktanzeige, die angebaut wurde bevor es ein BR im Betrieb gab. Mehrere Mitarbeiter haben sich an uns gewand, mit der Bitte diese entfernen zu lassen. (Bei uns gibt es kein Akkordlohn) Gibt es da eine Möglichkeit? Wenn ja welche?

Danke in vorraus.

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Community-Antworten (3)

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Immie

31.07.2008 um 14:04 Uhr

@punto31 Schau mal §87 Abs 1 Nr 6 BetrVG ... es ist egal ob das Ding schon hängt...jetzt seid ihr dabei. Oder habe ich das mit der "Taktanzeige" falsch interpretiert? Es ist ein technisches Gerät welches die Leistung der AN kontrolliert...oder?

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punto31

31.07.2008 um 14:52 Uhr

@immi

Vielen Dank für die rasche Antwort. Die Taktanzeige dient dazu den Arbeitsschritt in einer vorgegebenen Zeit (65sek) fertigzustellen. Dadurch wird die Leistung der AN kontrolliert. Außerdem fühlen sich die AN durch die Taktanzeige unter Druck gesetzt.

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Immie

31.07.2008 um 15:39 Uhr

@punto31 Dann ist doch alles klar:-)

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