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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung entfernen noch möglich?

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BRGruppe
Jan 2018 bearbeitet

Kann man eine Abmahnung noch 6 Monate später (Abmahnung wurde erteilt, weil MA das Werksgelände für 2 min verlassen hat um Auto umzupacken. Abmeldung erfolgte nicht beim direkten Vorgesetzten sondern nur beim Teamleiter ist der Vorwurf) über Rechtsanwalt aus Personalakte entfernen lassen? MA hat Abmahnung akzeptiert und unterschrieben. Das der MA sich beim TeamL abgemeldet hat war zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht bekannt. Aufgrund der neuen Sachlage ist in diesem Fall eine Abmahnung sehr hart.

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Community-Antworten (7)

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Oblatixx

09.04.2014 um 08:49 Uhr

MA hat Abmahnung akzeptiert und unterschrieben. Das der MA sich beim TeamL abgemeldet hat war zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht bekannt. Er hat also, trotz besseres Wissen sich nicht gewehrt und gesagt, dass er sich abgemeldet hat? Er hat auch noch unterschrieben, dass er einverstanden ist? Sowohl das eine, als auch das andere ist unverständlich, und wäre eigentlich eine neue Abmahnung wert.

Aufgrund der neuen Sachlage ist in diesem Fall eine Abmahnung sehr hart. Nö, für ihn ist das keine neue Sachlage.

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gironimo

09.04.2014 um 11:42 Uhr

Der Kollege kann ja eine Gegendarstellung zu dem Fall schreiben und er sollte es damit auf sich beruhen lassen.

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Pjöööng

09.04.2014 um 11:59 Uhr

Zitat (Oblatixx): "Er hat also, trotz besseres Wissen sich nicht gewehrt und gesagt, dass er sich abgemeldet hat? Er hat auch noch unterschrieben, dass er einverstanden ist? Sowohl das eine, als auch das andere ist unverständlich, und wäre eigentlich eine neue Abmahnung wert."

Worin soll denn der Verstoß gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten bestehen wenn er sich gegen eine Abmahnung nicht wehrt?

Zitat (gironimo): "Der Kollege kann ja eine Gegendarstellung zu dem Fall schreiben und er sollte es damit auf sich beruhen lassen."

Das wäre wenig pfiffig. Wie soll der AN denn hier argumentieren, ohne Beweissicherung für den Arbeitgeber zu betreiben?

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Oblatixx

09.04.2014 um 12:07 Uhr

@pööng Schon mal was von Redewendungen gehört? Aber Du fühlst dich ja nur wohl, wenn Du andere angreifen kannst und mit Besserwisserei dein Ego aufbesserst.

S
Schlamuser

09.04.2014 um 12:14 Uhr

Also Oblatixx,was Du da Preis gibst würdigt keinen Betriebsratsvorsitzenden.Weisst Du überhaupt.dass 90% der Abmahnungen vor Gericht gar nicht standhalten,weil sie Formfehler haben und deshalb nicht rechtskonform sind,und vom Richter zerschlagen werden.Das haben wir schon alles durch ! Ich hab mal eine Abmahnung bekommen weil mich der Betriebsratsvorsitzende bei der Geschäftsführung verpetzt hat.Die Abmahnung hielt aber nur bis zur Klage,danach war sie zerschlagen.

P
Pjöööng

09.04.2014 um 12:15 Uhr

Zitat (Oblatixx): "Schon mal was von Redewendungen gehört?"

Nein, bisher noch nicht. Habe es jetzt aber im Duden nachgeschlagen und festgestellt, dass es ein Synonym für "Idiotismus" ist. Damit wird mir einiges klarer.

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Oblatixx

09.04.2014 um 13:10 Uhr

@Schlamuser Was gebe ich denn hier Unwürdiges preis? Du schreibst mir nichts neues über Abmahnungen, allerdings würde ich damit erst vor Gericht gehen, wenn es denn zur Entlassung kommen sollte. Gegendarstellungen landen im eigenen Schreibtisch, um nicht als Vorlage zum Nachschuss zu dienen. Und dass man sein Einverständnis NICHT darunter schreibt, sollte allen klar sein. Aber bei der Leistung der Unterschrift ist eben kein BR dabei und wenn es der Kollege für nicht notwendig hält, sich Rat zu holen, dann ist er für sein Tun auch alleine verantwortlich.

Nichts anderes habe ich geschrieben, also soll das alles eines Vorsitzenden unwürdig sein? Aber wie schon pööng schrieb, es lohnt sich nicht, etwas von mir zu lesen, ich bin ja ein Idiot.

Jetzt wiederhole ich mich: @pööng: Aber Du fühlst dich ja nur wohl, wenn Du andere angreifen kannst ...

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