Erstellt am 10.04.2014 um 00:48 Uhr von Pjöööng
Ob das möglich ist, erfährt man letztendlich nur wenn man tatsächlich vor Gericht zieht.
Ob sich das allerdings lohnt? Warum nicht einfach in Zukunft abmelden wenn man das Auto umparken will?
Erstellt am 10.04.2014 um 09:44 Uhr von gironimo
Wie ich schon bei der ersten Frage sagte: Lasse die Finger weg von Klagen in dieser Sache (man weiß nie - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand). Wenn die Gegenseite gut argumentieren kann und der Richter schlecht gefrühstückt hat, bekommt man zu guter Letzt das Urteil, dass die Abmahnung berechtigt war.
Also lasse es bei einer Gegendarstellung. Am Besten ist, der Kollege hält sich in Zukunft an die arbeitsorganisatorischen Abläufe und die Abmahnung verblasst durch Zeitablauf.
Erstellt am 10.04.2014 um 11:02 Uhr von Schlamuser
Hallo,mach es so wie es gironimo schreibt,das ist die beste Lösung.Abmahnungen müssen eh aus der Personalakte nach zwei Jahren entfernt werden,und darum soll die Geschäftsführung deine Gegendarstellung in die Personalakte hinterlegen.Ich persönlich würde die Abmahnung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen,weil 90% der Abmahnungen haben Formfehler,weil die Strategen nicht wissen,wie eine rechtskonforme Abmahnung formoliert werden muss.
Erstellt am 10.04.2014 um 11:11 Uhr von nicoline
Schlamuser,
*Abmahnungen müssen eh aus der Personalakte nach zwei Jahren entfernt werden,*
könntest Du so freundlich sein, die Rechtsgrundlage für diese Aussage nennen?
Erstellt am 10.04.2014 um 11:38 Uhr von Schlamuser
nicoline,mir ist es wirklich zu blöd,Dir meine Urteile von meinen zerschlagenen Abmahnungen zu schicken,und das waren einige glaub mir.In 6Monaten 5 schwachsinnige Abmahnungen.Gute Rechtschutz guter Anwalt und schon ist die Personalakte wieder Schneeweiß ! Und alles ohne Betriebsrat stell Dir vor ! Die Strategen haben da ja noch zugestimmt.Das nennt man dann Arbeitnehmervertretung !
Erstellt am 10.04.2014 um 11:52 Uhr von nicoline
Schlamuser,
ich habe nicht nach den Urteilen Deiner gerichtlich zerschlagenen Abmahnungen gefragt. Ich würde gerne die Rechtsgrundlage wissen für Deine Aussage, dass jede Abmahnung nach 2 Jahren aus der Personalakte zu entfernen ist. Vielleicht kann man ja mit dieser Rechtsgrundlage ganz vielen Betroffenen helfen.
Erstellt am 10.04.2014 um 11:59 Uhr von Schlamuser
nicoline,geh ins Internet Ermahnungen Abmahnungen da werde Dir geholfen ! Wem willst den Du mit deinen Aussagen helfen ? Jetzt lass mal die Kirche im Dorf !Und ich hab nicht geschrieben jede ! Ob das Auto umparken eine Arbeitsrechtliche Verfehlung ist,kann ich mir nicht vorstellen,darum würde ich nach Absprache mit einem Anwalt,den Stein ins rollen bringen.
Erstellt am 10.04.2014 um 12:20 Uhr von Kulum
Sei mir nicht böse, das ist Unsinn. Weder wüssen Abmahnungen per se nach zwei Jahren entfernt werden (etwas differenzierter sehen das unsere Arbeitsgerichte dann schon) noch wird deine Personalakte nach Entfernen einer Abmahnung wieder "schneeweiß"
Zu guter Letzt, die Abmahnung gab es wohl eher nicht für das Umparken sondern wohl eher für das Verlassen des Arbeitsplatzes während der Arbeitszeit ohne Abmeldung, Erlaubnis was auch immer.
Erstellt am 10.04.2014 um 12:42 Uhr von Schlamuser
Also Kulum,sei mir nicht böse,das ist schwachsinn was du schreibst.In meinen Urteilen steht ganz deutlich geschrieben Zitat: Die Abmahnungen nebst sämtlicher Schriftstücke sind bis zum .............. unverzüglich aus der Personalakte zu entfernen.Und Du wirst lachen,meine Personalakte ist Schneeweiß ! Sei es wie es ist.Man muß gegen Abmahnungen reagieren,weil es tickende Zeitbomben sind. (Abmahnung wurde erteilt, weil MA das Werksgelände für 2 min verlassen hat um Auto umzuparkenn). Das Auto wurde umgeparkt steht geschrieben,nicht den Arbeitsplatz verlassen.
Erstellt am 10.04.2014 um 12:50 Uhr von Pjöööng
Zitat (Schlammuser):
"weil 90% der Abmahnungen haben Formfehler,weil die Strategen nicht wissen,wie eine rechtskonforme Abmahnung formoliert werden muss."
Und deshalb soll man denen erklären lassen, wie sie es richtig formulieren sollen? Nicht unbnedingt geschickt.
Zitat (Schlmammuser):
"In meinen Urteilen steht ganz deutlich geschrieben Zitat: Die Abmahnungen nebst sämtlicher Schriftstücke sind bis zum .............. unverzüglich aus der Personalakte zu entfernen."
"bis zum .............. unverzüglich" passt aber nicht so recht zusammen, oder?
Ich muss ehrlich zugeben dass ich mich bezüglich der Werturteile der Beiträge hier eher Kulums Urteil anschließen kann, als dem Deinigen. Ingesamt, lieber Schlammuser, habe ich von Dir hier noch keinen Beitrag gelesen bei dem mir auch nur annähernd der Gedanke gekommen wäre, dss das was Du dort schreibst irgendwie Hand und Fuß hat.
Erstellt am 10.04.2014 um 12:53 Uhr von blackjack
Eine Abmahnung gegenüber dem Arbeitnehmer KANN durch Zeitablauf wirkungslos werden. Dies läßt sich jedoch nicht anhand einer bestimmten Regelfrist (z. B. zwei Jahre), sondern nur aufgrund aller Umstände des Einzelfalles beurteilen.
So das BAG
Erstellt am 10.04.2014 um 12:56 Uhr von Schlamuser
Hallo Pjöööng,ist doch entscheidend wer am Schluß im Raum der Gerechtigkeit die Nase vorne haben wird.Und seit her ist ruhe eingekehrt ! Wer sich lieber an der nase herumtanzen lässt,als was zu unternehmen,der soll das machen.
Erstellt am 10.04.2014 um 12:59 Uhr von Schlamuser
Hallo Blackjack,
das ist richtig,aber die Gerichte gehen in den meisten fällen,von einem 2 jahres Zeitraum aus.Und der Mann in Black entscheidet das,und nicht ein Geschäftsführer,oder weiss der Teufel wer !
Erstellt am 10.04.2014 um 13:02 Uhr von Kulum
"Und Du wirst lachen,meine Personalakte ist Schneeweiß !"
Ich lache nicht, ich befürchte du glaubst das wirklich.
"Man muß gegen Abmahnungen reagieren,weil es tickende Zeitbomben sind"
Da rede lieber doch nochmal mit jemanden der sich etwas genauer auskennt. Es genügt in den meisten Fällen eine Abmahnung anzugreifen, wenn sie als Grundlage für eine Kündigung herhalten soll. Es kann sinnvoll sein sie sofort anzugreifen, die Regel ist es aber nicht. Wenn du das auch noch als Tip formulierst, ist das ähnlich intelligent, wie zu empfehlen eine Gegendarstellung sollte zur Abmahnung in die Personalakte gelegt werden.
Erstellt am 10.04.2014 um 13:14 Uhr von Schlamuser
Kulum,eine Abmahnung ist immer die Vorstufe einer Kündigung.Also ich hab schon gesehen,mit Arbeitsprozessen liest man hier drinnen nicht viel.Na Ja ist auch nicht jeder Manns Sache.
Erstellt am 10.04.2014 um 13:25 Uhr von moreno
@Schlamuser der Betriebsrat hat mit Deinen Abmahnungen nix zu tun und kann nicht zustimmen oder ablehnen.
Außerdem kann ein unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz ,,und wenn es nur ein paar Minuten ist ''durchaus eine Abmahnung rechtfertigen.
Und eine Abmahnung ist nicht immer die Vorstufe zur Kündigung sondern eine Aufforderung sein Verhalten zu ändern.
Erstellt am 10.04.2014 um 14:10 Uhr von Schlamuser
moreno,durch den Betriebsratsvorsitzenden wurden mir ja die Abmahnungen erteilt,weil ich den Vorsitzenden stark angegriffen habe.Persönliche Sensibilitäten des Betriebsrat ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers so entschied der Richter,und schon waren alle Abmahnungen zerschlagen.Aber nun Schluss mit den Abmahnungen.Soll jeder selber entscheiden wie er dagegen vorgeht.
Erstellt am 10.04.2014 um 14:22 Uhr von moreno
@Moreno ein Betriebsratvorsitzender kann Dir keine Abmahnung erteilen es sei denn er ist gleichzeitig Dein Vorgesetzter wenn es anders war ist es logisch das Deine Abmahnungen entfernt werden mussten.
Erstellt am 10.04.2014 um 14:24 Uhr von Pjöööng
Erst durch Antwort 17 lässt sich tatsächlich ermessen, aus welch unerschöpflichen Erfahrungsschatz Schlammuser seine Kenntnisse über Abmahnungen entnimmt.
Erstellt am 10.04.2014 um 14:54 Uhr von Schlamuser
moreno,logisch ist gar nichts.Der Vorsitzende hat den Personalchef schriftlich aufgefordert,in der Sache tätig zu werden,was er auch mit den Abmahnungen getan hat.Ohne Klage wäre da nichts bewegt worden.
Erstellt am 10.04.2014 um 14:58 Uhr von moreno
Also hat der Personalchef Dich abgemahnt und nicht der BRV der hat sich nur über Dich beschwert. Aber was hätte sich geändert wenn diese Abmahnung in der Akte geblieben wäre?
Erstellt am 10.04.2014 um 16:17 Uhr von Lammschmuser
Schlamuser,
wo bist Du denn ausgebrochen. Solch einen Schmarren wie von Dir bekommt man hier sonst allenfalls im BR-Talk serviert.
Erstellt am 10.04.2014 um 17:02 Uhr von nicoline
Schlamuser,
nachdem, was ich bislang von Dir gelesen hab, bin ich ziemlich überzeugt, dass Deine Abmahnungen gerechtfertigt waren....... manchmal irren halt auch Richter, sind auch nur Menschen.
Erstellt am 11.04.2014 um 00:20 Uhr von Pjöööng
nicoline,
ich hätte nie gedacht dass ich jemals einen Beitrag von Dir liken würde... Jetzt wäre es geschehen wenn es möglich wäre.