Erstellt am 07.02.2013 um 19:15 Uhr von gironimo
Nein kann er aus meiner Sicht nicht. Wenn die Bänke der Erholung der AN in den Pausen dienten, gehören sie mit zu den sozialen Einrichtungen ( § 87 BetrVG).
Erstellt am 07.02.2013 um 20:10 Uhr von mariele
Gironimo, aber nur wenn sie aus diesem Grund aufgestellt wurden. Das müsste dann auch belegt werden.
Erstellt am 07.02.2013 um 20:29 Uhr von mariele
Gironimo, als Fakt / Beweisob als "Sozialraum" gedacht oder nicht wären auch die Anzahl der Sitzplätze. Also können zu mindest ein großer Teil der AN diese zeitgleich nutzen? Wenn also nur je eine "Handvoll AN" diese zeitgleich nutzen können, dürfte der Versuch Sozialraum nicht greifen.
Erstellt am 08.02.2013 um 10:06 Uhr von gironimo
... meinst Du die Bänke sind mal als Kunstwerk aufgestellt worden?
Als BR würde ich jedenfalls vom AG verlangen, neue Bänke anzuschaffen und ihn auffordern mit dem BR über den Strandort der Bänke zu verhandeln.
(Jedenfalls in einem ungeduldigen Ton; schließlich gibt es ja weltbewegendere Themen, und ich würde schon ein wenig Verärgerung durchblicken lassen, dass man hier in seinem Bemühen aufgehalten wird)
Erstellt am 08.02.2013 um 13:40 Uhr von rkoch
> neue Bänke anzuschaffen
Ist u.U. nicht mal notwendig... Wer sagt das sie entsorgt worden sind?
Da ich auch mal annehme, dass das keine Kunstwerke waren, haben sie auf dem Betriebsgelände wohl nur einen Zweck erfüllt: Als Ruheort für AN (oder ggf. Gäste?).
Da es sich damit um einen "Pausenort" gehandelt haben dürfte (Aufenthaltsbestimmung während der Pausen, i.d.R. nicht am Arbeitsplatz!) fällt das IMHO auch unter §87 (1) Nr. 1. Es sollte also IMHO wohl kein Problem sein, mit dem AG einen neuen "Pausenort" im Freien zu vereinbaren. Nicht jeder Ort auf dem Betriebsgelände wird wohl einen derartigen "Schandfleck" darstellen, wie ihn die GF hier erkennen will.