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Mitbestimmung des BR bei Gestaltung des Firmengeländes

F
FreebirdBerlin
Nov 2016 bearbeitet

Kann der AG ohne Zustimmung des BR die bisher auf dem Firmengelände aufgestellten Sitzbänke, die in den Pausen von den Mitarbeitern genutzt wurden, entfernen oder über die Aufstellungsorte entscheiden?

AG ließ die Bänke, die auf dem Rasen zwischen Parkplatz und Bürogebäude standen, ohne Info des BR entfernen / entsorgen.

Auf Nachfrage des BR begründete der AG dies würde die Aussenansicht stören.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

07.02.2013 um 20:15 Uhr

Nein kann er aus meiner Sicht nicht. Wenn die Bänke der Erholung der AN in den Pausen dienten, gehören sie mit zu den sozialen Einrichtungen ( § 87 BetrVG).

M
mariele

07.02.2013 um 21:10 Uhr

Gironimo, aber nur wenn sie aus diesem Grund aufgestellt wurden. Das müsste dann auch belegt werden.

M
mariele

07.02.2013 um 21:29 Uhr

Gironimo, als Fakt / Beweisob als "Sozialraum" gedacht oder nicht wären auch die Anzahl der Sitzplätze. Also können zu mindest ein großer Teil der AN diese zeitgleich nutzen? Wenn also nur je eine "Handvoll AN" diese zeitgleich nutzen können, dürfte der Versuch Sozialraum nicht greifen.

G
gironimo

08.02.2013 um 11:06 Uhr

... meinst Du die Bänke sind mal als Kunstwerk aufgestellt worden?

Als BR würde ich jedenfalls vom AG verlangen, neue Bänke anzuschaffen und ihn auffordern mit dem BR über den Strandort der Bänke zu verhandeln.

(Jedenfalls in einem ungeduldigen Ton; schließlich gibt es ja weltbewegendere Themen, und ich würde schon ein wenig Verärgerung durchblicken lassen, dass man hier in seinem Bemühen aufgehalten wird)

R
rkoch

08.02.2013 um 14:40 Uhr

neue Bänke anzuschaffen

Ist u.U. nicht mal notwendig... Wer sagt das sie entsorgt worden sind?

Da ich auch mal annehme, dass das keine Kunstwerke waren, haben sie auf dem Betriebsgelände wohl nur einen Zweck erfüllt: Als Ruheort für AN (oder ggf. Gäste?).

Da es sich damit um einen "Pausenort" gehandelt haben dürfte (Aufenthaltsbestimmung während der Pausen, i.d.R. nicht am Arbeitsplatz!) fällt das IMHO auch unter §87 (1) Nr. 1. Es sollte also IMHO wohl kein Problem sein, mit dem AG einen neuen "Pausenort" im Freien zu vereinbaren. Nicht jeder Ort auf dem Betriebsgelände wird wohl einen derartigen "Schandfleck" darstellen, wie ihn die GF hier erkennen will.

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