Personalfragebögen
Hallo Kollegen,
in unserem Betrieb wurden bei Personalgesprächen Bewertungs- und Fragebögen verwendet, obwohl hierfür keine Zustimmung des BR nach §94 BetrVG vorlag. Wir haben nun per Beschluss die GF aufgefordert, die Verwendung dieser Bögen zu unterlassen, und mit uns in Verhandlungenüber eine BV hierfür einzutreten.
Hierzu 2 Fragen:
-
Können wir auch fordern, dass bereits verwendete Fragebögen aus der Personalakte des Mitarbeiters zu entfernen sind?
-
Bei einzelnen Mitarbeitern war im Fazit eine Gehaltserhöhung vermerkt (Ausfüllender auf Unternehmensseite war kein GF/Prokurist, nur disziplinarischer Vorgesetzter mit Budgetverantwortung). Könnte man uns aus der Forderung, die Bögen aus der Personalakte zu entfernen diesbezüglich einen Strick drehen, dass man dann auch die zugesagte Gehaltserhöhung in Frage stellt?
Danke schonmal!
Community-Antworten (3)
09.03.2017 um 15:18 Uhr
Gute Frage... Ihr könnt den Arbeitgeber auffordern, es zu unterlassen, diese Bögen zu VERWENDEN, so lange es darüber keine Vereinbarung mit Euch gibt.
Das bloße Liegen in der Personalakte ist sicherlich keine "Verwendung", deshalb würde ich sagen, dass Ihr es nicht verlangen könnt, allenfalls der Arbeitnehmer hätte einen Anspruch auf Entfernung.
Der Arbeitgeber hat hier aber auch die Pflicht, die Verwendung zu unterbinden, dies kann er aber nicht wenn die Bögen in der Personalakte liegen. Es ist also in seinem ureigensten Interesse hier etwas zu unternehmen, was die Verwendung verhindert. Dafür ist die Vernichtung das geeignetste Mittel. Alternativ könnte er diese Bögen natürlich auch in einen verschlossenen Umschlag tun und mit einem entsprechenden Vermerk in die Personalakte legen...
09.03.2017 um 15:52 Uhr
Hallo Pjööng,
danke schon mal für Deine Antwort. Mit "bereits verwendete Fragebögen" meine ich solche, die während einem Personalgespräch angefertigt bzw. ausgefüllt und danach zur Personalakte genommen wurden.
09.03.2017 um 16:12 Uhr
Jaja, war mir klar dass es um die ausgefüllten Bögen in der Personalakte geht.
Verwandte Themen
Verschmelzung Personalfragebogen GF dreht am Rad - was würdet ihr tun?
Älterwir sind Verschmolzen worden.Besteht die Gesetzliche Notwendigkeit Personalfragebögen,Laufzettel für neue Mitarbeiter etc auszufüllen? Das Betriebsrats Mandat haben wir übernommen und führen auch die
Komische Frage im Personalfragebogen
ÄlterHi Leutle, bei uns wurde ein Personalfragebogen für den ersten Arbeitstag (also nach erfolgter Einstellung) mit einigen komischen Dingen die wir nicht wollen eingereicht. z.B. wir nach dem NoGo der
Personalfragebogen
ÄlterHallo, AG möchte im Personalfragebogen einen Notfallkontakt des AN angegeben haben. Also Name, Telefonnummer und ob es sich dabei um Ehemann, Mutter, Vater oder sonstwen handelt. Letzteres finde
§ 94 BetrVG auch für Kleinbetriebe?
ÄlterGuten Tag, gilt der § 94 BetrVG (Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze) auch für Kleinbetriebe unter 21 MitarbeiterInnen? Unsere Geschäftsleitung möchte im kommenden Monat Personalgespräche füh
Woher bekomme ich Urteile zum Personalfragebogen ?
ÄlterKennt jemand ein Urteil(e) bzgl. §94 Personalfragebogen in Verbindung mit einer Erhebung der Arbeitsvorgänge incl. Stückzahl und nicht anonymisiert. Jeder Arbeitgeber hat immer einen brauchbaren Komm