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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalfragebögen

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EDDFBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

in unserem Betrieb wurden bei Personalgesprächen Bewertungs- und Fragebögen verwendet, obwohl hierfür keine Zustimmung des BR nach §94 BetrVG vorlag. Wir haben nun per Beschluss die GF aufgefordert, die Verwendung dieser Bögen zu unterlassen, und mit uns in Verhandlungenüber eine BV hierfür einzutreten.

Hierzu 2 Fragen:

  1. Können wir auch fordern, dass bereits verwendete Fragebögen aus der Personalakte des Mitarbeiters zu entfernen sind?

  2. Bei einzelnen Mitarbeitern war im Fazit eine Gehaltserhöhung vermerkt (Ausfüllender auf Unternehmensseite war kein GF/Prokurist, nur disziplinarischer Vorgesetzter mit Budgetverantwortung). Könnte man uns aus der Forderung, die Bögen aus der Personalakte zu entfernen diesbezüglich einen Strick drehen, dass man dann auch die zugesagte Gehaltserhöhung in Frage stellt?

Danke schonmal!

90603

Community-Antworten (3)

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Pjöööng

09.03.2017 um 15:18 Uhr

Gute Frage... Ihr könnt den Arbeitgeber auffordern, es zu unterlassen, diese Bögen zu VERWENDEN, so lange es darüber keine Vereinbarung mit Euch gibt.

Das bloße Liegen in der Personalakte ist sicherlich keine "Verwendung", deshalb würde ich sagen, dass Ihr es nicht verlangen könnt, allenfalls der Arbeitnehmer hätte einen Anspruch auf Entfernung.

Der Arbeitgeber hat hier aber auch die Pflicht, die Verwendung zu unterbinden, dies kann er aber nicht wenn die Bögen in der Personalakte liegen. Es ist also in seinem ureigensten Interesse hier etwas zu unternehmen, was die Verwendung verhindert. Dafür ist die Vernichtung das geeignetste Mittel. Alternativ könnte er diese Bögen natürlich auch in einen verschlossenen Umschlag tun und mit einem entsprechenden Vermerk in die Personalakte legen...

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EDDFBR

09.03.2017 um 15:52 Uhr

Hallo Pjööng,

danke schon mal für Deine Antwort. Mit "bereits verwendete Fragebögen" meine ich solche, die während einem Personalgespräch angefertigt bzw. ausgefüllt und danach zur Personalakte genommen wurden.

P
Pjöööng

09.03.2017 um 16:12 Uhr

Jaja, war mir klar dass es um die ausgefüllten Bögen in der Personalakte geht.

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