Hallo Kollegen,


in unserem Betrieb wurden bei Personalgesprächen Bewertungs- und Fragebögen verwendet, obwohl hierfür keine Zustimmung des BR nach §94 BetrVG vorlag. Wir haben nun per Beschluss die GF aufgefordert, die Verwendung dieser Bögen zu unterlassen, und mit uns in Verhandlungenüber eine BV hierfür einzutreten.

Hierzu 2 Fragen:

1. Können wir auch fordern, dass bereits verwendete Fragebögen aus der Personalakte des Mitarbeiters zu entfernen sind?

2. Bei einzelnen Mitarbeitern war im Fazit eine Gehaltserhöhung vermerkt (Ausfüllender auf Unternehmensseite war kein GF/Prokurist, nur disziplinarischer Vorgesetzter mit Budgetverantwortung). Könnte man uns aus der Forderung, die Bögen aus der Personalakte zu entfernen diesbezüglich einen Strick drehen, dass man dann auch die zugesagte Gehaltserhöhung in Frage stellt?

Danke schonmal!