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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrten zur Betriebsratssitzung

H
Haufe1
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo, ich bin seit mehr als 10 Jahre im Betriebsrat tätig. Da ich in der 24 km entfernten Außenstelle des Betriebes arbeite und auch in dem Ort der Außenstelle wohne, bin ich zu den monatlichen Sitzungen mit dem Dienstauto gefahren. Meine reguläre Arbeitszeit endet 15:00 Uhr. Die Sitzungen gingen meistens bis 15:30 Uhr. Nach den Sitzungen bin ich zu meiner Außenstelle gefahren und habe das Dienstfahrzeug in der Firma abgestellt. Die Fahrtzeit habe ich mir als Dienstzeit geschrieben. Jetzt verlangt der AG von mir, dass ich zu den Sitzungen nur noch mit meinem privaten PKW fahren darf. Die Arbeitszeit würde dann mit Beendigung der Sitzung enden. Ist das rechtens und werde ich dann nicht benachteiligt? Brauch ganz dringend Antworten um zu reagieren. Wenn aktuelle Urteile dazu vorliegen um so besser ist es. Gruß Hagen

48106

Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

05.03.2019 um 19:04 Uhr

Der AG kann nicht über dein Privateigentum verfügen. Er könnte aber sagen, dass du den Dienstwagen mit nach Hause nimmst und morgens damit zur Arbeit fährst, während dein Privatwagen am Betrieb übernachtet.

S
stehipp

06.03.2019 um 10:28 Uhr

Ich würde das gleich zum Anlass nehmen und hierfür eine BV anstoßen. Regelung:

  • Nutzung Dienstwagen (wer / wofür)
  • Kostenerstattung bei Nutzung Privatfahrzeugen (wie viel/ welche Strecke)
  • Wie/ Wann werden Fahrtzeiten als Arbeitszeiten gewertet
  • ......
G
ganther

06.03.2019 um 10:47 Uhr

stehipp was von den von dir genannten Punkten ist denn erzwingbar?

O
outofmemory

06.03.2019 um 13:02 Uhr

Nach neuerster Rechtsprechung kann der AG aber auch nicht die Reisezeiten einfach so unter den Tisch fallen lassen. siehe hierzu: https://www.bag-urteil.com/17-10-2018-5-azr-553-17/

S
stehipp

06.03.2019 um 13:15 Uhr

@ ganther Habe ich geschrieben, dass das erzwingbar ist? Aber was hat den eine BV mit Erzwingbarkeit zu tun?

Wir vereinbaren mit unserer GL zu allen möglichen Themen BVs. Zweck ist es doch, allgemeinverbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen um Diskussionen und Einzelfallentscheidungen zu vermeiden.

Jetzt kommt es also auf das Beziehungsmanagement und die Überzeugungskraft des BRs an.

H
Haufe1

08.03.2019 um 15:11 Uhr

Danke für die guten Hinweise. Gibt es noch irgendwelche Urteile?

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