Besichtigung der 700 km entfernten Außenstelle - durch den BR?
Hallo,
unser Betrieb hat eine Außenstelle, welche vom Haupsitz ca. 700 km entfernt ist. Dort gibt es 1 Betriebsratsmitglied. Die restlichen BRMs des Unternehmens waren noch nie in der Außenstelle, kennen die Gegebenheiten und Örtlichkeiten dort also nicht.
Haben wir ein Recht darauf, gemeinsam zur Außenstelle zu reisen, um uns ein Bild davon zu machen?
Dürfen wir hierfür das Flugzeug benutzen? Und muss der Arbeitgeber für alles aufkommen?
Community-Antworten (6)
11.03.2008 um 16:45 Uhr
Ist das ein selbständiger Betriebsrat, also EinmannBR ? Was wollt ihr dort, einen Betriebsratsausflug machen, oder wo siehst du die Erforderlichkeit?
12.03.2008 um 00:28 Uhr
In der Außenstelle sind 15 Mitarbeiter beschäftigt. Es wurde dort kein separater BR gewählt. Es gab nur eine Liste am Hauptsitz, auf welche sich die Kollegin von der Außenstelle setzen ließ. (Ich bin das erste Mal im BR und weiß nicht, ob das rechtlich überhaupt so möglich ist...). Wir - das Gremium - beschließen auch über die Belange der Außenstelle, bzw. die Außenstelle ist von unseren hier getroffenen Beschlüssen genauso betroffen. Hierin sehe ich die Erforderlichkeit, dass wir mit den lokalen Gegebenheiten vertraut sein sollten. Z.B. was die Überwachung in Sachen Arbeitsschutz / Bildschirmarbeitsplätze, etc... betrifft. Unsere Kollegin vor Ort kann unmöglich alles allein machen...
12.03.2008 um 09:21 Uhr
@see-see Dass die Kollegin unmöglich alles alleine machen kann, halte ich wenigstens für bedenklich: Sie MUSS alles alleine machen.
Und das Ihr als örtliches Gremium "gültige" Beschlüsse für das Gremium in 700km-Entfernung trefft, halte ich für unmöglich bzw. nicht für gesetzeskonform.
Achja: Diese Reise würde ich als AG maximal dem GBR gestatten (müssen), aber nicht den örtlichen BR's, die mal sehen wollen, was sie alles so (falsch) für den "700km-BR" entschieden haben.
12.03.2008 um 09:39 Uhr
Meines Erachtens konnte die Kollegin gar nicht in den Betriebsrat gewählt werden, sondern hätte sich von den Mitarbeitern der Außenstelle seperat wählen lassen müssen. Wie will sie denn an einer Sitzung teilnehmen? 700km jedesmal zurücklegen? Dann hätte man schon mal 2 Betriebsratsgremien und könnte einen GBR gründen. Aber euer Gremium hat dort echt nichts verloren ...
12.03.2008 um 12:57 Uhr
Eigentlich sehe ich es ja auch so: Theoretisch müßte die Außenstelle einen eigenen BR wählen. Danach müßten wir einen GBR gründen. Aber wo steht das? Hat unser Wahlausschuss geschlafen? ... Wir haben auch noch eine weitere Außenstelle, die ca. 15 km entfernt ist mit ca. 45 MAs. (Am Haupsitz sind ca. 80 MAs beschäftigt) Müssen die dann auch einen separaten BR wählen? Wie ist es dann mit Betriebsvereinbarungen? Vereinbart die dann der Gesamt-BR? OH-je, so viel Unwissen!
12.03.2008 um 13:32 Uhr
Ein Blick ins Gesetz vereinfacht die Rechtsfindung: §4 BetrVG Es ist also theoretisch möglich, dass die Kollegen am anderen Ende des Landes an eurer Wahl teilnehmen und ihr sie dann vertreten dürft oder müsst... Voraussetzung: Sie haben es vor der letzten Wahl per Abstimmung so beschlossen. Wie sinnvoll und praktikabel das ist, merkt ihr wohl selber ... Die Frage zu der Außenstelle in 15 km Entfernung läßt sich auch anhand des §4 beantworten: Räumlichweit entfernt ist der Standort ja nicht. Wenn der Standort wirtschaftlich und organisatorisch selbständig ist...
Verwandte Themen
Gesamtbetriebsrat - Geschäftleitung möchte bei der nächsten Wahl den GBR auflösen und drängt auf eine Listenwahl, so das jede Außenstelle ihre eigene Liste macht?
ÄlterHallo, in unserem Unternehmen gibt es mehrere Außenstellen mit bis zu 40-50 Mitarbeiter. In allen gibt es auch einen Betriebsrat und es gibt auch einen Gesamtbetriebsrat. Unsere Geschäftleitung m
Dienständerung
ÄlterHallo zusammen. Ein Kollege hat nächste Woche eine so genannte Springerwoche (Einspringen für Urlaub, Krankheit, Vertretung). In dieser Woche wurde er für drei Frühdienste auf der Außenstelle x ein
Umsetzung in Betriebsteil durchsetzen mit Änderungskündigung
ÄlterUnser AG ist aus Platzgründen gezwungen, den Teil einer Abteilung auszulagern. Die Aussenstelle wird neu errichtet und ist ca 20 km vom Hauptsitz entfernt. Alle AN haben in ihren AV den Hauptsitz als
Fahrten zur Betriebsratssitzung
ÄlterHallo, ich bin seit mehr als 10 Jahre im Betriebsrat tätig. Da ich in der 24 km entfernten Außenstelle des Betriebes arbeite und auch in dem Ort der Außenstelle wohne, bin ich zu den monatlichen Sitzu
Kontrolle Home Office Arbeitsplatz durch AG? Zustimmung BR notwendig?
ÄlterHallo zusammen! Es gibt AN bei uns, die 2-3 Tage die Woche von zu Hause arbeiten dürfen (Home Office Arbeitsplatz). Dies ist im AV schriftlich geregelt. Bei einem AN zum Beispiel besteht dieses Arb