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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Besichtigung der 700 km entfernten Außenstelle - durch den BR?

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Betrieb hat eine Außenstelle, welche vom Haupsitz ca. 700 km entfernt ist. Dort gibt es 1 Betriebsratsmitglied. Die restlichen BRMs des Unternehmens waren noch nie in der Außenstelle, kennen die Gegebenheiten und Örtlichkeiten dort also nicht.

Haben wir ein Recht darauf, gemeinsam zur Außenstelle zu reisen, um uns ein Bild davon zu machen?

Dürfen wir hierfür das Flugzeug benutzen? Und muss der Arbeitgeber für alles aufkommen?

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Community-Antworten (6)

R
rolfo2

11.03.2008 um 16:45 Uhr

Ist das ein selbständiger Betriebsrat, also EinmannBR ? Was wollt ihr dort, einen Betriebsratsausflug machen, oder wo siehst du die Erforderlichkeit?

S
see-see

12.03.2008 um 00:28 Uhr

In der Außenstelle sind 15 Mitarbeiter beschäftigt. Es wurde dort kein separater BR gewählt. Es gab nur eine Liste am Hauptsitz, auf welche sich die Kollegin von der Außenstelle setzen ließ. (Ich bin das erste Mal im BR und weiß nicht, ob das rechtlich überhaupt so möglich ist...). Wir - das Gremium - beschließen auch über die Belange der Außenstelle, bzw. die Außenstelle ist von unseren hier getroffenen Beschlüssen genauso betroffen. Hierin sehe ich die Erforderlichkeit, dass wir mit den lokalen Gegebenheiten vertraut sein sollten. Z.B. was die Überwachung in Sachen Arbeitsschutz / Bildschirmarbeitsplätze, etc... betrifft. Unsere Kollegin vor Ort kann unmöglich alles allein machen...

K
Kölner

12.03.2008 um 09:21 Uhr

@see-see Dass die Kollegin unmöglich alles alleine machen kann, halte ich wenigstens für bedenklich: Sie MUSS alles alleine machen.

Und das Ihr als örtliches Gremium "gültige" Beschlüsse für das Gremium in 700km-Entfernung trefft, halte ich für unmöglich bzw. nicht für gesetzeskonform.

Achja: Diese Reise würde ich als AG maximal dem GBR gestatten (müssen), aber nicht den örtlichen BR's, die mal sehen wollen, was sie alles so (falsch) für den "700km-BR" entschieden haben.

T
Tanzbär

12.03.2008 um 09:39 Uhr

Meines Erachtens konnte die Kollegin gar nicht in den Betriebsrat gewählt werden, sondern hätte sich von den Mitarbeitern der Außenstelle seperat wählen lassen müssen. Wie will sie denn an einer Sitzung teilnehmen? 700km jedesmal zurücklegen? Dann hätte man schon mal 2 Betriebsratsgremien und könnte einen GBR gründen. Aber euer Gremium hat dort echt nichts verloren ...

S
see-see

12.03.2008 um 12:57 Uhr

Eigentlich sehe ich es ja auch so: Theoretisch müßte die Außenstelle einen eigenen BR wählen. Danach müßten wir einen GBR gründen. Aber wo steht das? Hat unser Wahlausschuss geschlafen? ... Wir haben auch noch eine weitere Außenstelle, die ca. 15 km entfernt ist mit ca. 45 MAs. (Am Haupsitz sind ca. 80 MAs beschäftigt) Müssen die dann auch einen separaten BR wählen? Wie ist es dann mit Betriebsvereinbarungen? Vereinbart die dann der Gesamt-BR? OH-je, so viel Unwissen!

P
Petrus

12.03.2008 um 13:32 Uhr

Ein Blick ins Gesetz vereinfacht die Rechtsfindung: §4 BetrVG Es ist also theoretisch möglich, dass die Kollegen am anderen Ende des Landes an eurer Wahl teilnehmen und ihr sie dann vertreten dürft oder müsst... Voraussetzung: Sie haben es vor der letzten Wahl per Abstimmung so beschlossen. Wie sinnvoll und praktikabel das ist, merkt ihr wohl selber ... Die Frage zu der Außenstelle in 15 km Entfernung läßt sich auch anhand des §4 beantworten: Räumlichweit entfernt ist der Standort ja nicht. Wenn der Standort wirtschaftlich und organisatorisch selbständig ist...

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