Arbeitszeitregelung - darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit von 35 auf 40 Stunden erhöhen?
Hallo,
wie viel Prozent von der gesamten Belegschaft, darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit von 35 auf 40 erhöhen, gibt es hier eine Grenze, wenn ja, wird hier nach IGM-Mitgliederzahl berechnet oder von Gesamt-Belegschaft?
Community-Antworten (8)
29.07.2008 um 12:05 Uhr
Hallo, ohne Betriebsrat darf der AG überhaut nichts erhöhen!!! Arbeitszeitänderungen sind MITBESTIMMUNGSPFLICHTIG!!!!! BetrVG § 87 (1) 2.
29.07.2008 um 12:11 Uhr
@mainpower, grundsätzlich richtig, auf das Arbeitszeitgesetz und auf die Mitbestimmung zu verweisen, aber!
@oezoemer, in der Metallbranche gibt es tatsächlich eine Grenze, wieviel %e von Kollegen der AG auf 40 Stunden erhöhen kann und darf! Ich weiss im Moment nur nicht genau, sind es 8 oder 10 %... Das funktioniert aber nur, wenn der jeweilige Kollege damit einverstanden ist.
Achja! Die Grenze dafür hat nicht's damit zu tun, wieviel Gewerkschaftsmitglieder bei euch sind, sondern mit der gesamten Belegschaftsstärke!
29.07.2008 um 12:26 Uhr
Moin oezoemer, es sind 18% der Beschäftigten des Betriebes. "§3 Nr. 3. ERA-EMTV NRW" Hierbei ist es nicht von Belang ob ein Beschäftigter Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht. Wie M-L schon schrieb bedarf es der Zustimmung des/der Beschäftigten.
Nicht mitzuzählen bei den Beschäftigten sind "Mitglieder gesetzlicher Organe von juristischen Personen" sowie "Beschäftigte mit Prokura" und "leitende Angestellte" nach §5 Abs.2+3 BetrVG.
Ist eine Vereinbarung über eine verlängerte individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für einen späteren Zeitpunkt geschlossen worden, ist dies dem Betriebsrat im Voraus mitzuteilen.
29.07.2008 um 12:28 Uhr
@Werner, passt ja fast.......... wenn man meine Vermutungen summiert...... :-))
29.07.2008 um 12:36 Uhr
Wenn man Dein ODER durch ein PLUS ersetzt, geht es auch auf! ;-)
12.06.2024 um 21:59 Uhr
HALLO, ICH bin zurzeit 36 Stunden und wir können auf 40 Stunden gehen ist das okay, da wir ja auch ein Zeit Konto haben, ich weiß nicht was ich machen soll.
13.06.2024 um 09:31 Uhr
Wenn ihr ein Zeitkonto habt, das durch eine BV geregelt ist kannst du das machen. Was steht denn in deinem AV ?
13.06.2024 um 10:30 Uhr
Bitte keine alten Themen kapern.
@ 123 du persönlich kannst es machen oder aber auch nicht, solange es nicht nur zeitweise ist, wäre es ja eine Vertragsänderung, und die geht nur im beiderseitigen Einverständnis.
Ist es nur Zeitweise, kann man auch das vertraglich gestalten oder man lässt es einfach über das Stundenkonto laufen. --> da gäbe es halt eine Zeitgutschrift und nicht mehr Geld auf dem Konto. Hier wäre aber, sobald es mehrere MA betrifft und es einen BR gibt, der BR in der Mitbestimmung
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