Spät- und Nachtschichtprozente - Ausgleich für Verluste wegen Aushelfens in anderem Betrieb?
Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgende Situation:
Wir haben mehrer Betriebe an verschiedenen Standorten.
Betroffen sind Standort X und Y.
Standort Y wird zum 31.12.08 geschlossen, und die Kolleginnen und Kollegen bekommen eine Abfindung einige haben schon eine neuen Job gefunden und haben vorzeitig gekündigt.
Dadurch fehlt nun Personal im Betrieb Y.
Auf Anfrage von Vorgesetzten sind Kollegen bereit vom Betrieb X nach Betrieb Y zufahren und dort auszuhelfen.
Sie bekommen einen Leihwagen, und die Fahrtzeit wird als Arbeitszeit.
Die Kollgen die dort nun hinfahren, haben im Betrieb X 3-Fach Schicht gearbeitet. Im Betrieb Y wird aber nur in Frühschicht Produziert.
Jetzt haben die Kollegen natürlich erhebliche Lohnverluste da ihnen die Spät-und Nachtschichtprozente fehlen.
Unsere Frage nun, haben die Kollegen einen Rechtlichen Anspruch auf einen Ausgleich für ihre Verluste der Spät-und Nachtschichtprozente?
Wir haben bisher leider nichts gefunden.
Vieleicht hat einer von euch so einen Fall schon mal gelesen und kann uns da weiter helfen.
Wir sind im Tarif der Metall-und Elektroindustrie.
Gruß Mike
Community-Antworten (2)
25.07.2008 um 14:18 Uhr
@Mike363636, keine S+N Schicht keine Prozente! IMHO, einen rechtlichen Anspruchsausgleich kann ich nicht erkennen....es sei denn, es wurde vorher, wie Leihwagen/Fahrtzeit, vereinbart. Was natürlich ein Vorteil wäre, gegenüber den MA im BetriebY ...bauchschmerzen
25.07.2008 um 14:31 Uhr
@Pirat
erst mal danke für deine Antwort.
Also, es gibt nur eine Vereinbarung darüber, wenn Kollegen zeitlich befristet versetzt werden, dass sie ein Leihwagen und die Fahrtzeit als Arbeitszeit bezahlt bekommen, da der Betrieb Y 120 KM weit weg liegt.
Und wie ich auch schon erwähnt habe, haben wir bisher auch rechtliches nichts finden können.
Die Kollegen Begründen es ja nun so, das sie sich bereit erklären soweit zu fahren sollten sie wenigstens eine Ausgleich bekommen, denn sie brauchten es ja nicht machen und würden dann im Betrieb X weiter Wechselschicht machen und damit ihre Zuschläge bekommen.
Haben ja die GL daraufhin schon angesprochen, aber wenn es um Geld geht und wir keinen Rechtsanspruch vorweisen können, werden die auch erst mal nicht zahlen, auch wenn es schon alleine aus Motivationgründen wäre.
Aber vieleicht findet ja jemand noch ein Urteil.
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