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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung - Nachtschichtprozente weiterzahlen?

V
VFL
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! ich bin seit einem jahr mitglied im betriebsrat .ich denke daran mich freistellen zu lassen,da ich seit acht jahren dauernachtschicht mache habe ich einefrage.muss der arbeitgeber mir trotz freistellung die nachtschichtprozente weiterzahlen?

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Community-Antworten (5)

L
Lotte

08.11.2006 um 17:02 Uhr

VFL, ja hier gilt § 37 (2) des BetrVG. Laut Kommentierungen (z.B. DKK RN 48) steht Dir als freigestelltes BRM die Weiterzahlung des Gehalts zu, als hättest Du weiter als Nachtwache gearbeitet.

K
Kölner

08.11.2006 um 17:40 Uhr

Allerdings sollte diese Zulage dann versteuert werden...

L
Lotte

09.11.2006 um 00:09 Uhr

Kölner, gehört Nachtschichtzulage denn noch zu den steuerfreien Zulagen? Dachte, das wäre geändert...

M
Mona-Lisa

09.11.2006 um 00:12 Uhr

@Lotte, noch sind sie steuerfrei.... Fragt sich nur, wie lange noch!

L
Lotte

09.11.2006 um 00:19 Uhr

Moni-Köli, eigentlich wollte ich doch jetzt ins Bett... Wahrscheinlich bin ich manchmal weitsichtig und sehe schon, was sich Gesetzgeber als nächstes einfallen lassen wird. ;-))

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