Freistellung - Nachtschichtprozente weiterzahlen?
Hallo! ich bin seit einem jahr mitglied im betriebsrat .ich denke daran mich freistellen zu lassen,da ich seit acht jahren dauernachtschicht mache habe ich einefrage.muss der arbeitgeber mir trotz freistellung die nachtschichtprozente weiterzahlen?
Community-Antworten (5)
08.11.2006 um 17:02 Uhr
VFL, ja hier gilt § 37 (2) des BetrVG. Laut Kommentierungen (z.B. DKK RN 48) steht Dir als freigestelltes BRM die Weiterzahlung des Gehalts zu, als hättest Du weiter als Nachtwache gearbeitet.
08.11.2006 um 17:40 Uhr
Allerdings sollte diese Zulage dann versteuert werden...
09.11.2006 um 00:09 Uhr
Kölner, gehört Nachtschichtzulage denn noch zu den steuerfreien Zulagen? Dachte, das wäre geändert...
09.11.2006 um 00:12 Uhr
@Lotte, noch sind sie steuerfrei.... Fragt sich nur, wie lange noch!
09.11.2006 um 00:19 Uhr
Moni-Köli, eigentlich wollte ich doch jetzt ins Bett... Wahrscheinlich bin ich manchmal weitsichtig und sehe schon, was sich Gesetzgeber als nächstes einfallen lassen wird. ;-))
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