Rückwirkender Pausenabzug bei Azubis - geht das obwohl keine gemacht wurde?
Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage gestellt bekommen, die mich schon den ganzen Abend beschäftigt und ich bis jetzt keine Antwort dazu gefunden habe....vertrauensvoll, wie immer, stelle ich hier die Frage!
Azubi (unter 18 Jahre) arbeitet Freitags nur halbtags, ist auch möglich durch Gleitzeit. Das erste Lehrjahr ist vorbei und nun kommt Ausbilder und meint, dass er rückwirkend für das vergangene Lehrjahr für die Freitage Pausen abziehen müsste, sofern der Azubi länger wie 4 Std. (dann eine halbe Std. soll abgezogen werden) oder länger wie 6 Std. (dann soll eine Std. abgezogen werden) gearbeitet hat am Freitag. Eine Pause wurde aber nicht gemacht, da es - wie bei vielen - auch hier darum geht, rechtzeitig ins Wochenende zu kommen. Was der anzuwendende Tarifvertrag hierzu sagt, entzieht sich meiner Kenntniss (verdi) - aber abgesehen davon, meines Wissens ist dies doch gar nicht zumutbar, dass für ein ganzes vergangenes Jahr einfach Zeiten rückwirkend abgezogen werden - oder bin ich da auf dem Holzweg? Ich finde leider nichts zu den Rückforderbarkeiten. Wie lange kann ein AG etwas rückfordern, was, wenn dies der Fall ist, zuviel gewährt wurde? Das komplette Lehrjahr ist - verständlich - erst mal sauer. Die Jugendvertretung ist nicht im Hause - und der BR interessiert sich "halhberzig" dafür. Kommetar vom Ausbilder sei: " Ich hab es doch schon ein paarmal gesagt", das ist, laut Aussage der Azubis, nicht der Fall. Soweit mein Kenntnisstand, wobei ich hier ein MBR des BR nach § 87 BetrVG ganz deutlich sehe, was auch die Pausen betrifft. Wäre super nett, wenn mich jemamd auf den richtigen Weg zur Antwort bringt - dazu schon mal DANKE!
Community-Antworten (1)
20.09.2005 um 10:19 Uhr
Hallo, Stern - unabhängig vom TV Verdi solltest Du einen Blick auf den § 11 JArbSchG werfen. Er schließt u. a. aus, dass eine zu gewährende Pause an den Beginn oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden kann (dann könnte schließlich jeder AN mit Hinweis, keine Pause machen zu wollen, bzw. gemacht zu haben, 'ne halbe Stunde später mit seiner Arbeit beginnen oder entsprechend eher aufhören). Falls bei euch keine BV Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Satz 2. BetrVG) existiert, die üblicherweise auch eine Pausenregelung enthält, so würde ich als BR die Frage untersuchen wollen, ob in diesem Fall durch die Duldung eine betriebliche Übung entstanden ist, denn in diesem Fall kann nichts rückwirkend abgezogen werden.
Verwandte Themen
Chaotische Azubi-Übernahme über die Leiharbeitsfirma - was tun?
ÄlterBitte dringend helfen, folgendes ist passiert: Unsere Klinik wurde am 15.10.2006 vom Land an einen privaten Betreiber übergeleitet. Betriebsübergang nach §613 a BGB. Unter § 3 der Überleitungsverei
Was ist zu tun, wenn ich das Gefühl habe, dass der BR mich (1er JAV) nicht genügend unterstützt?
ÄlterHallo, Ich bin jetzt seit Oktober JAV (1er JAV) in unserem Betrieb mit zur Zeit 5 Azubis. Ich habe das Gefühl, dass der BR nur eine JAV gewählt hat um den Arbeitgeber zu ärgern. Mein Vorgänger war
Aufhebung der JAV, weil weniger als 5 Azubis möglich?
ÄlterIch bin JAV-Mitglied in unserem Betrieb. Ich habe folgendes Problem: Unser Geschäftsleiter teilte mir mit, dass die JAV zum 01.01.2007 nicht mehr bestehen wird. Bis zum 31.12.2006 waren wir in 5 Az
Stundenkonto bei Azubis zulässig?Zuschläge?etc
ÄlterHallöchen :) Ich habe mal ein paar Fragen, zu denen ich keine deutlichen Erklärungen im BBiG oder ArbZG gefunden habe. Überstundenkonten bei Azubis. Sind diese generell zulässig? Bei uns i
Verpflegungszuschuss Azubis
Hallo zusammen, Ich bin gerade ein wenig am recherchieren und hatte vor im BR etwas anzustoßen. Folgender Sachverhalt: Wir haben Azubis die Blockunterricht in weiter entfernten Schulen hab