Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage gestellt bekommen, die mich schon den ganzen Abend beschäftigt und ich bis jetzt keine Antwort dazu gefunden habe....vertrauensvoll, wie immer, stelle ich hier die Frage!

Azubi (unter 18 Jahre) arbeitet Freitags nur halbtags, ist auch möglich durch Gleitzeit.
Das erste Lehrjahr ist vorbei und nun kommt Ausbilder und meint, dass er rückwirkend für das vergangene Lehrjahr für die Freitage Pausen abziehen müsste, sofern der Azubi länger wie 4 Std. (dann eine halbe Std. soll abgezogen werden) oder länger wie 6 Std. (dann soll eine Std. abgezogen werden) gearbeitet hat am Freitag. Eine Pause wurde aber nicht gemacht, da es - wie bei vielen - auch hier darum geht, rechtzeitig ins Wochenende zu kommen.
Was der anzuwendende Tarifvertrag hierzu sagt, entzieht sich meiner Kenntniss (verdi) - aber abgesehen davon, meines Wissens ist dies doch gar nicht zumutbar, dass für ein ganzes vergangenes Jahr einfach Zeiten rückwirkend abgezogen werden - oder bin ich da auf dem Holzweg?
Ich finde leider nichts zu den Rückforderbarkeiten.
Wie lange kann ein AG etwas rückfordern, was, wenn dies der Fall ist, zuviel gewährt wurde?
Das komplette Lehrjahr ist - verständlich - erst mal sauer.
Die Jugendvertretung ist nicht im Hause - und der BR interessiert sich "halhberzig" dafür.
Kommetar vom Ausbilder sei: " Ich hab es doch schon ein paarmal gesagt", das ist, laut Aussage der Azubis, nicht der Fall.
Soweit mein Kenntnisstand, wobei ich hier ein MBR des BR nach § 87 BetrVG ganz deutlich sehe, was auch die Pausen betrifft.
Wäre super nett, wenn mich jemamd auf den richtigen Weg zur Antwort bringt - dazu schon mal DANKE!