Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir haben das Problem, dass einige Mitarbeiter, die der so genannten Vertrauensarbeitszeit unterliegen, trotzdem von ihren Vorgesezten angwiesen werden, zu bestimmten Zeiten anwesend zu sein.
Die Vertrauensarbeitszeit ist im Arbeitsvertrag vereinbart, es gibt aber auch eine Betriebsvereinbarung von unserem Vorgänger-Gremium dazu. In beiden steht sinngegemäß, dass der Mitarbeiter die betrieblichen und persönlichen Belange bei der Gestaltung der Lage seiner Arbeitszeit zu berücksichtigen hat. Es sind keine Zeiten genannt/festgelegt, zu denen der Mitarbeiter in jedem Fall anwesend zu sein hat oder Kernzeiten oder irgendeine sonstige Nennung von Uhrzeiten.
Jetzt gibt es Führungskräfte, die von ihren Mitarbeitern die Anwesenheit zu bestimmten Zeiten verlangen, also z.B. jeden Tag bis mindestens 17.30 Uhr dazubleiben oder morgens spätenstens um halb neun zu kommen.
Wie gesagt: Es sind weder im Arbeitsvertrag noch in der Betriebsvereinbarung irgendwelche Kernzeiten oder sonstige Zeiträume genannt, zu denen eine Anwesenheit verprflichtend ist!
Nach der Beschwerde einiger Mitarbeiter wurde der Arbeitgeber vom BR zu diesem Verhalten der Führungskräfte angeschrieben und der Arbeitgeber stellt sich in seiner Antwort auf den Standpunkt, dass dies zulässig sei, da es sich um betriebliche Belange handelt. Es wurde nicht auf den einzelfall eingegangen, sondern grundsätzlich erklärt, dass die Anweisung, zu bestimmten Zeiten im Betrieb zu sein, im Einklang mit den geschlossenen Regelungen stünde.

Wie seht Ihr das? Und was können wir als BR tun?

Danke für eine Antwort und viele Grüße!