Erstellt am 19.07.2008 um 15:18 Uhr von pirat
@orgic,
erst einmal heisst das nicht Krankengeld, sondern Verletztengeld.
Zunächst zahlt der AG 6 Wochen lang den Lohn fort, wie bei einer Krankheit auch.
Dann steht ihm Verletztengeld von der BG zu. IdR zahlt die Krankenkasse im Auftrag der BG... das Verletztengeld.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/ (ab § 45)
Erstellt am 19.07.2008 um 15:29 Uhr von pirat
@@orgic,
jetzt habe ich mal eine Frage...hat der BR bei der Unfalluntersuchung mitgewirkt?
Erstellt am 21.07.2008 um 20:34 Uhr von orci
hallo pirat,
will noch schnell deine frage beantworten bevor ich auf n-schicht muß.
soweit ich weiß noch nicht.aber genau weiß ich daß nicht, hatte urlaub.welche folgen hätte es für den AN wenn dies noch nicht erfolgt sein sollte?
vielen dank für deine mühe
Erstellt am 21.07.2008 um 22:45 Uhr von pirat
@orci,
für den AN ...könnte sein, dass er bei Spätfolgen in Beweisnot gerät.
Die Verpflichtung zur Unfallanzeige obliegt dem AG/Kopie an BR. Unfallanzeigen sind vorgeschrieben, wenn infolge eines Unfalls ein MA verletzt wird, und mehr als drei Tage AU geschrieben wird.
mehr Info´s hier...
http://www.bgn.de/tl_2005/arbeitsunfaelle.php