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Steichung von Krankengeld - wegen nich fristgemäßer Einreichung des K-scheins?

O
orci
Jan 2018 bearbeitet

hallo ,

ist der AG berechtigt den AN nach einen arbeitsunfall wegen nich fristgemäßer einreichung des k-scheins (1tag zu spät), das krankengeld zu streichen ?

mfg

4.48202

Community-Antworten (2)

A
Alexa

19.07.2008 um 15:15 Uhr

Nein, ist er nicht! Er hat ab dem Unfallzeitpunkt Kenntnis vom Vorliegen des Ausfalls und kann somit nicht die Lohnfortzahlung einseitig aussetzen. Jedoch ist hier ja auch keine "normale" Krankheit, sondern ein Unfall, wo evtl. sogar die BG zahlt.

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