Steichung von Krankengeld - wegen nich fristgemäßer Einreichung des K-scheins?
hallo ,
ist der AG berechtigt den AN nach einen arbeitsunfall wegen nich fristgemäßer einreichung des k-scheins (1tag zu spät), das krankengeld zu streichen ?
mfg
Community-Antworten (2)
19.07.2008 um 15:15 Uhr
Nein, ist er nicht! Er hat ab dem Unfallzeitpunkt Kenntnis vom Vorliegen des Ausfalls und kann somit nicht die Lohnfortzahlung einseitig aussetzen. Jedoch ist hier ja auch keine "normale" Krankheit, sondern ein Unfall, wo evtl. sogar die BG zahlt.
19.07.2008 um 15:26 Uhr
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