Personelle Einzelmaßnahmen Einreichung von Unterlagen die der Mitbestimmung unterliegen - kann der BR einen Termin für den Arbeitgeber zur Einreichung festlegen?
Wir sind ein 11 köpfiger BR. Im Zuge dessen gab es die Bildung des Betriebsausschusses, mit BR-V und stellv.BR-V und 3 weiteren Mitgliedern. Unsere Sitzungen finden 1 x wöchentlich statt, in welchen wir ca. 15-20 personelle Einzelmassnahmen beschließen, sowie zu etlichen Mehrstunden und Arbeitszeiten unsere Zustimmung erteilen/ablehnen(167 Arbeitspläne). Damit die Arbeit effektiv gestaltet wird, bearbeitet der Betriebsausschuss diese Unterlagen im Vorfeld zur Vorbereitung der BR-Sitzung. Dafür hat der Betriebsrat einen festen Tag zur Einreichung dieser Unterlagen festgelegt, sowie 1 Tag zur Bearbeitung. Der Arbeitgeber boykottiert diesen sogenannten Einreichungstag (so wie es gerade passt) , was dazu führt, das wir mit der Bearbeitung immer hinterher hängen und die eigentlich wichtigen Dinge nicht abarbeiten können. Nach dem Motto der BR ist beschäftigt und kann sich nicht ums Wesentliche kümmern. Nun zu meiner Frage, wie kann man sich dagegen wehren? Können wir überhaupt diesen Termin zur "Einreichung" festlegen?
Community-Antworten (2)
30.06.2006 um 01:52 Uhr
Einen Einreichungstermin könnt ihr sicherlich nicht festlegen. Aber für alle Enscheidungen die nicht an Fristen gebunden sind könnt ihr Bearbeitungstermine festlegen. z.B jeden Freitag Personalanforderungen, jeden letzten Freitag im Monat Überstunden u.s.w
30.06.2006 um 10:40 Uhr
Wenn der AG zu kurzfristig Unterlagen einreicht, würde ich in der Sitzung nicht darüber befinden. Für normale Einstellungen gibt es ja die Wochenfrist. Dann macht Ihr eben eine zusätzliche Sitzung . Das wird dann schon auffallen, dass das Volumen an BR-Tätigkeit stark ansteigt.
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