Bestenliste aushängen – ist dies zulässig?
Wir haben heut erfahren, das bei uns in der Produktion ab 01.08. sogenannte Bestenlisten ausgehangen werden sollen. Auf denen ist jeder Mitarbeiter der jeweiligen Abteilung genannt, dazu der Erreichungsgrad der Vorgabezeiten in Prozent und das Ganze noch geordnet von gut nach schlecht. Dies soll Wochenweise aktualisiert werden.
Können wir dies irgendwie verhindern?
Gruß NEC
Community-Antworten (5)
17.07.2008 um 17:35 Uhr
@NEC: 23643 ins Suchfeld eingeben und antworten lesen...
17.07.2008 um 17:51 Uhr
Sorry, hab die Suche benutz, aber in der Eile nicht mitbekommen, das die Suchergebnisse erst recht weit untern erscheinen. Für die Zukunft weis ich jetzt besser :-)
Danke für deine Hilfe
Gruß NEC
17.07.2008 um 19:46 Uhr
Schöner Humbug, der in dem o.g. Thread geschrieben steht!
"Bestenlisten" oder "Rennlisten" können und dürfen AUSSCHLIEßLICH mit Einverständnis der MitarbeiterInnen veröffentlicht werden! Der §28 BDSG scheidet als Grundlage aus und erst recht unter der angegebenen Begründung "Förderung der Leistungsbereitschaft"!
Ein AN ist lediglich zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet!
17.07.2008 um 20:21 Uhr
@peanuts, ich werde in Erwägung ziehen "NEC" mit zum Seminar(Arbeitsrecht) Einzuladen.
18.07.2008 um 08:30 Uhr
@peanuts
Auf welcher Rechtsgrundlage beziehst du dann deine Aussage, wenn der §28 BDSG ausscheidet?
Gruß NEC
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