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Bestenliste aushängen – ist dies zulässig?

N
NEC
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben heut erfahren, das bei uns in der Produktion ab 01.08. sogenannte Bestenlisten ausgehangen werden sollen. Auf denen ist jeder Mitarbeiter der jeweiligen Abteilung genannt, dazu der Erreichungsgrad der Vorgabezeiten in Prozent und das Ganze noch geordnet von gut nach schlecht. Dies soll Wochenweise aktualisiert werden.

Können wir dies irgendwie verhindern?

Gruß NEC

4.91205

Community-Antworten (5)

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Petrus

17.07.2008 um 17:35 Uhr

@NEC: 23643 ins Suchfeld eingeben und antworten lesen...

N
NEC

17.07.2008 um 17:51 Uhr

Sorry, hab die Suche benutz, aber in der Eile nicht mitbekommen, das die Suchergebnisse erst recht weit untern erscheinen. Für die Zukunft weis ich jetzt besser :-)

Danke für deine Hilfe

Gruß NEC

P
Peanuts

17.07.2008 um 19:46 Uhr

Schöner Humbug, der in dem o.g. Thread geschrieben steht!

"Bestenlisten" oder "Rennlisten" können und dürfen AUSSCHLIEßLICH mit Einverständnis der MitarbeiterInnen veröffentlicht werden! Der §28 BDSG scheidet als Grundlage aus und erst recht unter der angegebenen Begründung "Förderung der Leistungsbereitschaft"!

Ein AN ist lediglich zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet!

W
Waschbär

17.07.2008 um 20:21 Uhr

@peanuts, ich werde in Erwägung ziehen "NEC" mit zum Seminar(Arbeitsrecht) Einzuladen.

N
NEC

18.07.2008 um 08:30 Uhr

@peanuts

Auf welcher Rechtsgrundlage beziehst du dann deine Aussage, wenn der §28 BDSG ausscheidet?

Gruß NEC

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