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Wahlausschreiben - kann das auch länger als 6 Wochen vorher aushängen?

B
Berta
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Tag, das Wahlausschreiben muss mindestens 6 Wochen vor der Wahl aushängen. Es ist also eine Mindestfrist. Bedeutet dies, es kann auch 7 oder 8 Wochen vorher aushängen? Danke und Gruß Berta

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Community-Antworten (1)

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Peter

15.02.2006 um 13:45 Uhr

Du beantwortest dein frage ja schon selbst. Ja das WA kann auch schon vorher ausgehängt werden.

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