Erstellt am 16.07.2008 um 14:04 Uhr von klinik
@KingLear,
§30 Rz 14 BetrVG,Fitting 23.Auflage.- Der AG ist lediglich nur über den Beginn der Sitzung zu informieren. Es besteht kein Anspruch für den AG
Erstellt am 16.07.2008 um 14:09 Uhr von mainpower
Hallo,
dem AG ist Mitzuteilen dass man zur BR-Sitzung oder anderen BR-Tätigkeiten gehe. Sonst nichts.
Lies mal § 30 2 BetrVG
Erstellt am 16.07.2008 um 17:53 Uhr von DonJohnson
nicht ganz "Klinik". Jedes BRM hat sich so beim Vorgesetzten an- bzw abzumelden wie es im Betrieb üblich ist... (bla bla bla). Habe den Fitting leider nciht hier, meine mich aber zu erinnern, dass es in der erwähnten RN darum geht, dass man dem Vorgesetzten oder dem AG im Vorfeld mitteilen muß, wann man eine BR Tätigkeit beginnt, da man da noch nciht wissen kann, wann sie endet. Das wurde aber hier nciht gefragt, oder habe ich was falsch verstanden? Des weiteren müssen schon gewichtige Gründe vorliegen, damit ein BRM wegen seiner BR Arbeit Überstunden machen kann. Wenn die die nicht mal verlangen und ihr die nciht durchfechten müßt, umso besser...
Erstellt am 16.07.2008 um 23:44 Uhr von KingLear
Im Fitting steht ja tatsächlich, dass der BR vorher mitteilen muss zu welchem Zeitpunkt die Sitzung stattfindet. Es steht aber auch ausdrücklich drin, dass man hinterher nicht über das Ende Auskunft geben muss...
ABER: Wir haben verschiedene Betriebsteile über das Stadtgebiet verteilt. Also kann ein BR-Mitglied ja durchaus auf dem Weg zwischen Sitzungsort und eigentlicher Dienststelle "verlorengehen", oder Feierabend machen, oder in ner Kneipe versumpfen oder oder oder...
Worauf jener Abteilungsleiter abzielt ist vermutlich die Sorge, dass sich BR-Mitglieder die in seiner Abteilung beschäftigt sind vor einer Weiterarbeit in seiner Abteilung drücken und die Sitzung zur "Arbeitszeitreduzierung" nutzen.
Mein Gerechtigkeitssinn sagt mir, dass der Arbeitgeber schon die Möglichkeit haben müsste um zu kontrollieren ob ein BR-Mitglied nach abgeschlossener Sitzung die Arbeit tatsächlich auch wieder aufnimmt...
Meine Betriebsratslogik sagt mir, dass ein BR-Mitglied aufgrund der Unabhängigkeit des Gremiums und des einzelnen Mitgliedes nicht derart kontrolliert werden darf.
Nur: der §30 ist in dieser Hinsicht etwas dünn, finde ich, aber ich finde im Fitting nichts anderes...
Danke für Eure Mühen,
King Lear
Erstellt am 17.07.2008 um 07:13 Uhr von klinik
@Don Johnson,
hast erst mal recht, das ein nichtfreigestelltes BRM sich über den Beginn und Ende seiner BR-Tätigkeit den Chef informieren muss. Hatte ich verwechselt.
ABER: Der AG hat wie oben geschrieben keinen Anspruch über die Dauer der BR-Sitzung informiert zu werden. Nur über den Ort und den Beginn. Der Rest steht ja im BR-Protokoll der Sitzung.
Erstellt am 17.07.2008 um 07:24 Uhr von uhu
@all
das Ende der Sitzung muß nicht das Ende der BR Tätigkeit an diesem Tag für das BRM sein (Nachbereitung, Aufgaben, was nachlesen etc.); ergo - Ende der Sitzung hat den Vorgesetzten nicht zu interessieren; wenn das BRM nach seiner BR Arbeit wieder am Arbeitsplatz ist gibt es die Info : "Ich bin wieder da" und kann somit wieder in die Arbeitsabläufe einbezogen werden;
@klinik
ich hoffe, dass euer AG keinen Einblick in euer Sitzungsprotokoll hat
Erstellt am 17.07.2008 um 13:11 Uhr von klinik
@uhu,
bei uns liegt das Protokoll in unseren heiligen Hallen. Das ist nur für uns. Unser AG hätte bestimmt ein großes Interesse an den Protokollen, aber pech gehabt.
Erstellt am 17.07.2008 um 18:23 Uhr von waschbär
Uhu,
alles hat ein ende nur die wurst hat Zwei .-))))
Erstellt am 18.07.2008 um 10:00 Uhr von ramona
jedes BR- Mitglied ist verpflichtet sich bei direktem Vorgesetzten abzumelden und die voraussichtige Dauer der BR- Arbeit mitzuteilen( also wann er in etwa zurück kommt)
Der AG muss schließlich Vertretung planen können.
Und das ist eine Verpflichtung von jedem einzelnen BR- Mitglied unabhängig davon, ob der BR den AG über die Sitzungen informiert hat.
Das Ende der Sitzung bedeutet nicht automatisch Ende der BR- Arbeit jedes einzelnen. Es kann sein, dass der eine oder der andere noch nach der Sitzung in BR- Sachen unterwegs ist oder auf dem Rückweg zu seinen Arbeitsplatz zufällig von einem Mitarbeiter auf ein Problem angesprochen worden ist.
Seine Zeiten werden also nicht identisch mit dem Ende der Sitzung sein. Und müssen auch nicht.
Deswegen würde ich die Zeit der Ende der Sitzung dem Arbeitgeber nicht geben.
Die Mitteilung über die Voraussichtige Dauer der BR- Arbeit ist nur im Vorfeld dem AG nützlich, er muss für Ersatz am Arbeitsplatz sorgen.