Ein Abteilungsleiter hat mich gebeten ihm zukünftig die Endzeiten der Betriebsratssitzung / Betriebsratsarbeit mitzuteilen, um die Rückkehr der Betriebsratsmitglieder kontrollieren bzw. Stundengutschriften bei Überstunden korrekt berechnen zu können.

Darf der Arbeitgeber hier eine Auskunft verlangen, bzw. muss ich Auskunft über das Ende der Sitzung geben?